Was läuft falsch bei der Rauchverbotsdiskussion in der Gastronomie?

Der Volksentscheid in Bayern ist durch, trotzdem wurden bereits wieder über 70.000 Unterschriften gegen das Gesetz gesammelt, und mit dem Ende der Freiluftsaison beginnen auch die Raucher aufzuwachen, die den Volksentscheid verschlafen haben. Auch in anderen Bundesländern geht die Diskussion pro und contra munter weiter. Gastronomen müssen sich daher nicht auf klagloses Akzeptieren der Gegebenheiten verweisen lassen.

Die öffentliche Diskussion gerade durch die Medien konzentriert sich auf zwei Punkte. Die Gesundheitsschädigung durch Rauchen, in dem Zusammenhang die zu schützende Volksgesundheit (gerne auch in wirtschaftlichem Kontext) und damit zusammenhängend der mit dem Begriff Nichtraucherschutz nur knapp bemäntelte Gedanke von Zwangsentwöhnung der Missetäter durch Entzug der Gelegenheit. Zweitens der echte Nichtraucherschutz, bei dem öffentlicher Raum rauchfrei gehalten werden soll, der mittlerweile weitgehend akzeptiert ist. Fraglich aber erscheint, ob die Gastronomie per se öffentlicher Raum ist, nur weil er öffentlich zugänglich ist.

Was bedeutet der Begriff „öffentlicher Raum“

Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für die Diskussion über Rauchverbote in der Gastronomie. Denn in jedem geschlossenem Raum, der öffentlich ist, muss ein Nichtraucher vor Beeinträchtigung geschützt werden, so die These. Die Gastronomie wurde eher kurzerhand zum öffentlichen Raum erklärt, weil ein Nichtraucher sich ja dorthin bewegen wollen könnte, dies aber faktisch nicht tut, weil er ja ohne Rauchverbot beeinträchtigt sein könnte. Er ist also in seinem sozialen Bewegungsspielraum eingeschränkt, so die Behauptung. Zum Verständnis möchte ich anfügen, dass ich die Rauchfreiheit in Speiselokalen für einen mittlerweile anerkannten gesellschaftlichen Konsens halte, es geht mir also um die kleinen Kneipen, Nebenräume, Trinkhallen, Diskotheken und andere Nicht-Restaurants. Auch die sind plötzlich ohne ihr Zutun öffentlicher Raum geworden, weil sich ja jemand hineinverirren können wollte, und sei es nur zum Pinkeln. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Kriterien für eine Beteiligung aller Arbeitnehmer am Trinkgeld der Gastronomie

Gastronomiebetriebe, die für sich eine Verteilung angefallener Trinkgelder unter einigen oder Dieser Weg erfordert Mut, weil er von der der allgemeinen Verkehrsauffassung der Gastronomie abweicht und von vielen Servicemitarbeitern als ungerecht empfunden wird. Der Transparenz von Kriterien, nach denen eine solche Verteilung vorgenommen wird, kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Nur ein Modell, das zumindest in sich Gerechtigkeit demonstriert, wird letztlich vielleicht akzeptiert.

Grundlagen einer gerechten Trinkgeldaufteilung

Die rechtlichen Grundlagen, unter denen eine Verteilung eingenommener Trinkgelder in der Gastronomie allenfalls möglich ist, wurden im  ersten Vorläuferartikel dieser Serie bereits diskutiert. Es muss entweder eine freiwillige Betriebsvereinbarung der Mitarbeiter vorliegen und/oder die hier zu diskutierende Regelung wird vom Arbeitgeber bereits bei der Einstellung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags gemacht. In beiden Fällen sollte er seine eigenen Finger von der Trinkgeldkasse fern halten. Trinkgeld gehört jedenfalls den Arbeitnehmern, fraglich ist höchstens, wem und zu welchem Anteil.

Außerdem wurde  bereits diskutiert, ob eine Aufteilung der Trinkgelder auf weitere Arbeitnehmer außerhalb des Service unter dem Gesichtspunkt der Motivation der Gesamtbelegschaft Sinn macht. Das nämlich wäre der Hauptgrund, warum sich der Unternehmer seinerseits überhaupt dem Stress unterwerfen sollte, eine Trinkgeldverteilung durchzusetzen. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Ist der Tronc in der Gastronomie ein geeignetes Mittel zur innerbetrieblichen Qualitätssteigerung ?

Im vorherigen Artikel habe ich mich hauptsächlich mit den rechtlichen Fragen von Trinkgeldzahlungen in der Gastronomie befasst. Dabei wurde deutlich, dass Trinkgelder zweifelsfrei zunächst dem direkten Empfänger, nämlich dem Servicepersonal zustehen und davon nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Dies entspricht auch weitgehend der gastronomischen Verkehrsauffassung. Ein direkter Zugriff auf Trinkgelder, um es als Belohnungsinstrument einsetzen zu können, ist dem Betrieb also meistens verwehrt.

Es stellt sich also die Frage, warum Unternehmer in der Gastronomie von diesem einfachen Rechtsgrundsatz abweichen sollten und in ihren Betrieben Verteilungssysteme für Trinkgeldzahlungen einrichten oder zulassen. Nachdem diese der überwiegend geteilten Verkehrsauffassung widersprechen, geben sie Anlass zu eigentlich vermeidbarem Stress und Ärger unter der Belegschaft. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Schaffen Smileys Verbrauchertransparenz und sichern Hygienestandards?

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner will das Simley-Prinzip für Gaststätten und Restaurants einführen, das Verbraucher über die Einhaltung der Standards von Hygiene und Lebensmittelbehandlung objektiv informieren soll. Ist ein solcher Gaststätten-TÜV aber tatsächlich eine objektive Informationsquelle für den Gast und Verbraucher oder nur der scheinbar große Wurf für eine Politik, die ansonsten nichts zuwege bringt?

Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln, die Inhalte verschleiernde Verwendung von Analogkäse und Klebeschinken, himmelschreiende und oft böswillige Täuschung des Verbrauchers bei der Verwendung des Begriffs „BIO“ trotz gleichzeitiger Malträtierung der tatsächlichen Bioerzeuger mit hyperbürokratischen und akribischen Aufzeichnungsvorschriften. Hier konnte die Politik leider nichts tun. Die Marktmacht der großen Lebensmittelkonzerne war unüberwindbar und unübersehbar, peinlich.

Da hat der Frau Aigner wohl einer ihrer Berater das Beispiel der Pankower Ekellisten gesteckt, ein Modell, mit dem Politiker sogar als kleine Bezirksräte schnell national berühmt werden, durch die Medien gereicht werden und die viel zitierte Deutungshoheit über Medien und Stammtische erlangen können, ohne viel verkehrt zu machen. Im beginnenden Jahr 2 der amtierenden schwarz-gelben Koalition ein gewichtiger Faktor. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Rechtliche und moralische Fragen zum Thema Trinkgeld

Es gehört wohl zu den über Jahrzehnte meist diskutierten Fragen in der Gastronomie, ob das vom Gast begebene Trinkgeld ausschließlich dem Kellner oder der Bedienung zusteht, ob es also rechtlich zulässig ist, wenn es abgegeben werden muss oder verteilt wird. Die Variationsbreite, wie dieses Thema in den Betrieben gehandhabt wird, ist immens genauso wie deren juristische Einordnung. Nachdem daneben in die Auseinandersetzung  auch moralische Aspekte einbezogen werden wie Gerechtigkeit vs. Egoismus, individuelle Leistung vs. Teamarbeit und mehr ist die Sprengkraft für das Betriebsklima beträchtlich. Jede Betriebsphilosophie beantwortet diese Fragen anders und eine abschließende gesetzliche Regelung existiert nicht, so dass es für jede Position auch heute noch eine Fülle von Argumenten pro und contra gibt. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Die Präsentation macht den Unterschied, nicht das Menü

Wer hat es nicht schon erlebt, sei es auf der Hochzeit, einem Jubiläum, aus anderen privaten Anlässen oder einer Betriebsfeier. Zur Begrüßung gibt es bei mehr oder weniger gezwungenem Small-Talk das obligatorische Glas Sekt, wahlweise auch mit Orangensaft, neuerdings vielleicht mit Aperol oder ähnlichem. Danach heißt es Platz nehmen an einer der Tische und der Menüfolge harren. Zuvor noch ein Stoßgebet, das Schicksal möge einem wenigstens halbwegs angenehme Tischnachbarn zulosen, denen man die nächsten Stunden auf Gedeih und freundliche Konversation ausgeliefert ist. Es bleibt noch die Hoffnung, das der Völlerei nachfolgende Unterhaltungs- oder Tanzevent möge nicht so dröge ausfallen, wie das letzte Mal, wobei man selbst sich da ja auch schon nicht mehr bewegen konnte. Diese Sorge um die fehlende Stimmung bei der eigenen Feier war in vielen mit mir geführten Vorbesprechungen ein zentraler Punkt, der an mich herangetragen wurde. Warum ändert er sich trotzdem so selten? Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Deutschlands strengstes Rauchverbot – wer sind die Sieger?

In Bayern wurde am 4. Juli 2010 per Volksentscheid das schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands durchgesetzt. Es gilt jetzt ein uneingeschränktes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie. Hat hier wirklich die Volksvernunft wankelmütigen Politikern endlich die klare Linie aufgezeigt? Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Schwarzarbeit in der Gastronomie

Das dicke Ende ist der eigene Geldbeutel, Zoll und Polizei nur bei Kontrolle

Schwarzarbeit in der Gastronomie war immer ein Thema und wird immer eines bleiben. In Zeiten von Sparprogrammen und Kürzungen wird seine Bedeutung vermutlich sogar wieder steigen. Über den moralischen Hintergrund und den gesellschaftlichen Schaden will ich mich im Rahmen eines Gastroblogs gar nicht weiter auslassen, weil sie trotz gut begründeter Gegenmeinungen aus der Mitte des normalen Lebens ausreichend bekannt sind. Hier geht es um die Praxis.

Schwarzarbeit als Zwang zur Selbsthilfe und Personalbeschaffung

In den heutigen Zeiten des puren Existenzkampfs begegnet den meisten kleinen Gastronomiebetrieben das Phänomen Schwarzarbeit nämlich gar nicht unter dem Motto, den Staat oder die Gesellschaft zu betrügen und dadurch den eigenen Geldbeutel ein bisschen dicker zu machen. Meistens sind die Gründe viel profaner: Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Die Kosten sind gering, der Aufwand liegt im Konzept

Das Ziel, über die eigene Homepage seiner Gastronomie eine eigene Präsenz im Internet und damit eine Eigendarstellung zu verschaffen, wird heutzutage kaum in Frage gestellt werden.  Viele Gastronomen gerade in kleineren Betrieben scheuen aber die Kosten und die möglicherweise damit verbundene Beuaftragung externer Profis. Dabei liegt der tatsächliche Aufwand im Nachdenken über die Inhalte, die vermittelt werden sollen. Er verlangt also hauptsächlich die Zeit, darüber nachzudenken, wie Ihr spezielles Betriebskonzept in Ihrer Homepage deutlich gemacht werden kann.

An den Kosten scheitert es nicht

Im vorausgehenden Artikel habe ich Ihnen Kriterien aufgezeigt, an denen Sie für sich entscheiden können, ob Sie eine eigene Homepage betreiben sollten oder nicht. Sie haben sich dafür entschieden und überlegen jetzt die Frage von Kosten und Aufwand. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Welchen Aufwand erfordert die Präsenz im Internet für mein Bistro oder Restaurant?

Die Präsenz im Internet ist heutzutage für jedes Unternehmen im Gastgewerbe nahezu unverzichtbar, vergleichbar mit dem Vorhandensein eines Telefons. Gerade für jüngere Nutzer existiert Ihr Restaurant quasi nicht, wenn es im Internet nicht zu finden ist. Der dazu nötige Aufwand für Einrichtung und evtl. folgende Pflege kann jedoch sehr unterschiedlich sein, sowohl in finanzieller wie zeitlicher Hinsicht. Ganz wesentlich hängt er von Ihrem Konzept ab. Die auf meiner Homepage beschriebenen Gedanken dazu sollten Sie also bereits überlegt haben. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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