Schwarzarbeit in der Gastronomie

Das dicke Ende ist der eigene Geldbeutel, Zoll und Polizei nur bei Kontrolle

Schwarzarbeit in der Gastronomie war immer ein Thema und wird immer eines bleiben. In Zeiten von Sparprogrammen und Kürzungen wird seine Bedeutung vermutlich sogar wieder steigen. Über den moralischen Hintergrund und den gesellschaftlichen Schaden will ich mich im Rahmen eines Gastroblogs gar nicht weiter auslassen, weil sie trotz gut begründeter Gegenmeinungen aus der Mitte des normalen Lebens ausreichend bekannt sind. Hier geht es um die Praxis.

Schwarzarbeit als Zwang zur Selbsthilfe und Personalbeschaffung

In den heutigen Zeiten des puren Existenzkampfs begegnet den meisten kleinen Gastronomiebetrieben das Phänomen Schwarzarbeit nämlich gar nicht unter dem Motto, den Staat oder die Gesellschaft zu betrügen und dadurch den eigenen Geldbeutel ein bisschen dicker zu machen. Meistens sind die Gründe viel profaner:

  • Gewollter Leistungsbetrug seitens des bewerbenden Personals

  • Die Anzahl an Menschen, die nur noch bereit oder wirtschaftlich in der Lage sind, wegen des Bezugs staatlicher Leistungen schwarz oder halbschwarz, also vermindert angemeldet zu arbeiten, nimmt nach meiner Erfahrung wieder zu. Dabei geht es aber nicht wie in früheren Zeiten nur um den so genannten „Harzer“, der sich noch ein Zubrot zum dann kompletten Sonnenscheinleben verdienen will. Die Vielzahl an Nebenregelungen und Einkommensgrenzen zum Erwerb von Wohngeld, Kindergeld, Kurzarbeitergeld, sonstigen Familienzusatzleistungen werden immer undurchschaubarer und sind für Sie als Gastronom ohnehin nicht zu überblicken. Viele in einem Haupterwerb stehende potentielle Mitarbeiter scheuen diesen Dschungel und möchten nicht das Risiko eingehen, aus Unachtsamkeit oder Unwissen Einkommensgrenzen zu überschreiten, die sie meist nachträglich dieser Leistungen berauben könnten und sie mit Rückerstattung, Leistungsentzug oder Strafen bedrohen. Sie lehnen eine legale Anmeldung als Minijobber daher schon vorsorglich ab, bestenfalls lassen sie sich auf eine minimale Anmeldung ein, um die noch gröberen Rechtsfolgen einer kompletten Schwarzarbeit zu vermeiden. Die Differenz zum tatsächlich bezahlten Entgelt müssen aber immer noch Sie als Schwarzgeld erbringen.
  • Aufschieben von Finanzproblemen

  • Der zweite Grund liegt natürlich in der anhaltenden Leere in Ihrer Kasse nach der üblichen, täglichen Auszahlung der Löhne. Wenn die Tagesumsätze gerade mal deren Barauszahlung  hergeben, daneben noch Butter und Brot für die Familie am nächsten Tag und vielleicht den angemessenen Anteil für Pacht und Strom, bleibt oft nichts mehr übrig. Da ist die Versuchung groß, sich die Sozialversicherungskosten für die Minijobber zu sparen, nur damit die Kasse zunächst wieder stimmt. Sie glauben, damit einen Kostenfaktor zumindest eingespart zu haben, der ihr Konto für den Moment entlastet. Sozialversicherungsträger und Finanzämter treiben ihre Außenstände rigoros und schnell ein, und dem Druck möchten Sie entgehen, um die sofortige Bezahlung unmittelbar betriebsnotwendiger Kosten leisten zu können.

Schwarz bezahlen ist Milchmädchenrechnung

Egal aus welchen Beweggründen sind solche Handlungen kriminell. Über die Rechtsfolgen sollten Sie sich im Klaren sein, der Zoll lässt da keine Unklarheiten aufkommen. Nebenher habe ich bei der Lektüre dieser Zoll-Information eine auch für mich neue Nebenvorschrift kennengelernt: Sie müssen nämlich ihre Mitarbeiter schriftlich für den Fall einer Kontrolle aufklären, dass dieselben auf Arbeit ihren Personalausweis o.ä. mitzuführen haben. Das Vorhandensein dieser gegengezeichneten Mitteilung darf natürlich auch jeder punktegeile Polizeibeamte nachkontrollieren, weil Gesetz.

Nicht nur der mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit betraute Zoll, sondern auch die Polizei sucht mittlerweile mit geschulten Kontrollgruppen wie auch über beförderungswillige Streifenwagenbesatzungen in der Gastronomie nach Sündern. Diese Kontrollen finden flächendeckend und allgemein statt, nicht unbedingt häufig, aber stetig. In Bayern jedenfalls können Sie mit einer zwei- bis dreijährigen Kontrolldichte durchaus rechnen. Echte Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von Ausländern können dabei selten verdeckt werden.

Konzessionsentzug droht

Als Gastronom droht Ihnen in diesem Fall nicht nur die übliche Geldstrafe, sondern es wird wegen der zugrunde liegenden Strafbarkeit auch ihre so genannten Zuverlässigkeit, eine wenig beachtete Vorraussetzung ihrer Konzession, in Frage gestellt. Während es in anderen Gewerbebereichen vielleicht mit der Zahlung einer Geldbuße sein Bewenden hat, kann die zuständige Behörde in Ihrem Fall auch die Gewerbeerlaubnis entziehen.

Kein Gewinn durch Schwarzarbeit

Für ihre wirtschaftliche Betrachtung gilt aber zusätzlich, dass Sie sich diesen Risiken aussetzen, ohne einen Vorteil zu erlangen. Sie bezahlen einen Kostenfaktor, in dem Fall Arbeit, ohne ihn in ihrer Buchhaltung aufführen zu können. Wenn Sie also auch nicht noch weitergehende Tricks anwenden wollen, die dann zusätzlich den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen werden, entsteht ihnen ein scheinbarer Betriebsgewinn in Höhe der nicht offiziell verbuchbaren Ausgaben. Die Tageseinnahmen bleiben dieselben, die Ausgaben für Löhne dagegen existieren offiziell nicht.

Dieser Betrag wiederum entspricht dann einem Einkommen, eben ihrem Gewinn, den Sie zwar nicht erzielt haben,der aber mangels Absetzbarkeit aber von ihnen über die Einkommensteuer versteuert werden muss. Schwarz ausbezahlte Löhne versteuern Sie also letztlich selbst, am Ende eben über ihre private Einkommenssteuer. Selbst wenn diese Belastung wegen ihrer persönlichen Steuerquote etwas geringer ausfallen sollte als die 30%igen Abgaben für Minijobs, wird sich der Unterschied angesichts des Risikos kaum lohnen:

Im Unterschied zum Ansatz bei der privaten Einkommenssteuer hätten Sie die gesetzlichen Abgaben nämlich ebenfalls als gewinnmindernde Ausgaben absetzen können, womit Sie spätestens wieder auf Null sind im Vergleich zur betrügerischen Alternative. Hinzu kommt, dass auch den Finanzämtern im Falle einer Steuerprüfung eklatante Abweichungen von Tagesumsätzen und Tagespersonaleinsätzen auffallen und Sie hier in Gefahr laufen, Jahre später über eine Nachschätzung solche Lohnsteuern dennoch bezahlen zu müssen. Und dann hilft das Argument mit der “ersatzweise” abgeleisteten Einkommenssteuer nicht, im günstigsten Fall bezahlen sie ihren Fehler „nur“ doppelt, weil der Gegenbeweis sie nur noch in ein Strafverfahren führen würde.

Finger weg von der kurzfristigen und scheinbaren Ersparnis

Lassen sie also die Finger von solchen Scheinlösungen. Nicht nur aus Gründen der Steuermoral, die ja auch bei so genannten Vorbildern zweifelhaft ist, sondern weil am Ende immer Sie bezahlen. Mit zukünftigen Mitarbeitern, die sich Sorgen machen über das „Handling“ ihrer persönlichen Einkommenssituation werden Sie auch offizielle Lösungen finden können. Falls nicht, liegt der aktive Betrugsgedanke nahe und Sie können sich überlegen, wie sich dieser Mitarbeiter ihrem Vermögen gegenüber verhalten wird. Soweit es Ihnen selbst um die kurzfristige Einsparung von sofort belastenden Kosten geht, habe ich versucht, zu erklären, wie dieselben nach spätestens Jahresfrist auf Sie zurückfallen werden. Wenn es so nass reingeht, sollten Sie sich über andere Maßnahmen zur Umsatzsteigerung oder Kostenreduktion Gedanken machen als über strafbare Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Staat braucht Geld und strebsame, junge Polizei- und Zollbeamte brauchen Erfolge. In der Gastronomie sind Sie wegen der vielen nur hier geltenden, speziellen Vorschriften einer permanenten, auch zufälligen oder willkürlichen Kontrolle ziemlich schutzlos ausgeliefert. Diese kann Sie also jederzeit treffen, auch aus nichtigem oder betriebsfremden Anlass. Ich warne Sie also nicht aus Gründen der z.B. bei Banken und anderen Großverdienern wünschenswerten, aber selten kontrollierten, allgemeinen Steuerehrlichkeit vor Schwarzarbeit(ern). Sondern weil Sie als kleiner Wicht am Ende weder wirtschaftlich noch steuerlich etwas dabei gewinnen können und das Risiko einer Entdeckung in Ihrem Fall höher ist, als Sie glauben.

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3 Responses to “Personal schwarz bezahlen”
  1. klicke sagt:

    Da frage ich mich beim Durchlesen von gastrobetreuung.de ja schon, ob man nicht komplett bescheuert war. Herzlichen Dank für Ihre Erklärungen

  2. Berlinerin sagt:

    Auf meine Google Suche bezüglich Schwarzarbeit und Gastronomie fand ich leider nur wenige Einträge, u.a. diesen.

    Ich habe sehr viele Jahre in der Berliner Gastronomie gekellnert und habe beinahe 1 Jahr davon schwarz arbeiten MÜSSEN, da die Arbeitgeber nicht bereit waren mich voll anzumelden. Die Argumentation war immer die selbe: “Wir melden Sie höchstens auf 400€ an, dann können Sie noch Geld vom Amt bekommen. Der Rest wird bar auf die Hand ausgezahlt.”
    Das ich das gar nicht wollte, sondern einen versicherungspflichtigen Job, mit dem ich etwas für meine Rente tue und dem eh gebeuteltem Staat nicht auf der Tasche liege, war den Arbeitgebern vollkommen egal! Also habe ich den Fehler begangen und KEIN Geld vom Staat bezogen, sondern mich eben nur auf besagte 400€ anmelden lassen, da ich ja durch das zusätzliche Schwarzgeld genügend verdient habe. Schwerer Fehler! Als ich auf Wohnungssuche war, bekam ich keine, da meine Lohnabrechnungen den Hausgesellschaften nicht ausgereicht haben, als ich dann nach 1 Jahr arbeitslos war, musste ich beim Arbeitsamt lügen, da man sich nicht erklären konnte, wie ich von nur 400€ monatlich leben konnte und warum ich denn keine Aufstockung beantragt hätte!!!

    Als Konsequenz bewarb ich mich nun immer als “selbstständige” Kellnerin, habe 2€ mehr pro Stunde verlangt und mich selber versichert, sowie meine Steuern bezahlt. Aber auch das war Betrug, da Kellnern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist.

    Erst als ich in die Schweiz zog und nach 2 Std Probearbeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen habe, hatte mein Dilemma endlich ein Ende.

    Die Gastronomen in Berlin zwingen einen beinahe zur Schwarzarbeit!!!

    Nach 2 Jahren kehrte ich nun Anfang des Jahres nach Berlin zurück und habe bereits in der Schweiz einen Berufswechsel vollzogen, um mich hier nicht wieder in die gleiche Situation begeben zu müssen. Ich bin nun also auch in Berlin glücklich und legal angestellt.

    Leider hat mein Mann nicht dieses Glück, er ist gelernter Koch und hat bereits mehrfach als Sous Chef und Chefkoch gearbeitet, er gehört zu wenigen Köchen, die unglaublich motiviert sind und das Talent besitzen jeden Tag eine komplett neue Speisekarte schreiben zu können, da er eine unglaubliche Kreativität besitzt. Dennoch ist eingetroffen wovor jeder Angst hat und er wurde vor knapp 2 Monaten arbeitslos. Und nun erlebe ich genau das gleiche Theater wie früher bei mir! Er wird zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, es wird über eine Vollzeitstelle gesprochen, die Arbeitgeber sind begeistert von ihm und laden ihn zur Probearbeit ein, sind danach noch begeisterter und haben dann tatsächlich die Frechheit vor ihm zu sitzen und ihm zu sagen, dass sie ihn nur auf 400€ Basis anstellen und den Rest schwarz auszahlen! Diese Herrschaften besitzen die Frechheit ZWEIMAL seine Zeit zu verschwenden und sind Sozialbetrüger ohne Scham!

    Soviel zu Ihrer Aussage, dass die “armen” Arbeitgeber von den Angestellten angebettelt werden, doch bitte schwarz arbeiten zu dürfen. Das mag in Einzelfällen zutreffen, aber glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass KEIN Arbeitgeber, zumindest in Berlin, sich darüber beschweren würde.

    Leider werden Tipps über Schwarzarbeitgeber vom Staat nicht ernst genommen, bzw kann man ja nicht nachvollziehen, ob der Arbeiter, der auf 400€ angemeldet ist, wirklich mehr gearbeitet hat, als angegeben. Wenn der Staat so hinterher wäre, wie Sie es behaupten, dann könnte man Arbeitsplätze schaffen indem man eben solche Arbeitgeber auffliegen lässt!

    Den Arbeitgeber hier als Leidtragenden hinzustellen, finde ich einfach unmöglich und eine Beleidigung für alle Arbeitssuchenden, die von eben solchen ausgenutzt werden!

  3. Liebe Berlinerin,

    herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung, die mir fast einen eigenen, weiteren Artikel erspart, da sie für sich selbst spricht. Nachdem die so genannte “Globalisierung” dafür gesorgt hat, dass sehr viele Arbeitnehmer nicht nur, aber gerade in der Gastronomie höchstens noch von mehreren Jobs leben können, ist das von Ihnen zu Recht so genannte Anbetteln um Schwarzarbeit seitens der Jobsucher mehr Überlebensnotwendigkeit als Bereicherungsabsicht, im Gegensatz zu den 90iger Jahren, an die ich dachte. Wer nur 400€-Jobs angeboten kriegt, aber nur einen machen kann, dem bleibt kaum etwas anderes übrig.
    Der Einstieg war auch wie der gesamte Artikel für Gastronomen gedacht, die zu kurz denken. Wenn Sie ihn zu Ende lesen, werden Sie feststellen, dass ich genau dieser Kundschaft versuche zu beweisen, dass dieser Ansatz am Ende auch rein wirtschaftlich nichts bringt Von Seiten des Arbeitgebers erzwungene (Teil-)Schwarzarbeit führt nicht nur zu schlecht motivierten Mitarbeitern, die bei jeder sich bietenden, besseren Gelegenheit abspringen werden, sie brandmarken auch den Chef als verantwortungsloses Individuum, soweit er nicht für entsprechenden Ausgleich sorgt.
    Im Rahmen dieses Artikels geht es mir nicht um eine moralische Bewertung von Schwarzarbeit, sondern um Begründungen dazu, warum ihre weit verbreitete Erzwingung wirtschaftlich sinnlos ist. Die Hauptintention dieses Gastroblogs besteht für mich darin, wollend werdende Kollegen vor Fehlern zu bewahren. Vielleicht fruchtet es ja ab und zu, sogar in Berlin.

  4.  
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