Posts Tagged “Mitarbeiterprobleme”

Neues Urteil zum Thema Trinkgeld

Ein sehr situationsnahes Urteil vom LAG Rheinland-Pfalz 10 Sa 483/10 vom 9.12.2010:

Mittlerweile existiert ein hochinstanzliches und rechtskräftiges Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, das sich erstmals mit einigen Trinkgeldfragen der Gastronomie beschäftigt hat. Ein Teilaspekt der von mir ausführlich behandelten Frage „Wem gehört das Trinkgeld?“ wird dort behandelt. Im Gegensatz zu einigen Kommentaren von anderer Seite bin ich allerdings nicht der Ansicht, dieses Urteil würde die Praxis einer mittlerweile steigenden Anzahl von Betrieben unterbinden, erwirtschaftete Trinkgelder unter allen Personalen zu verteilen. Allerdings sehr wohl jetzt eindeutig rechtswidrig ist diesem Urteil zufolge der durch den Chef einseitig angeordnete Übergang zu einer solchen Regelung, wenn zuvor das Servicepersonal seine Trinkgelder behalten durfte. Read the rest of this entry »

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Kriterien für eine Beteiligung aller Arbeitnehmer am Trinkgeld der Gastronomie

Gastronomiebetriebe, die für sich eine Verteilung angefallener Trinkgelder unter einigen oder Dieser Weg erfordert Mut, weil er von der der allgemeinen Verkehrsauffassung der Gastronomie abweicht und von vielen Servicemitarbeitern als ungerecht empfunden wird. Der Transparenz von Kriterien, nach denen eine solche Verteilung vorgenommen wird, kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Nur ein Modell, das zumindest in sich Gerechtigkeit demonstriert, wird letztlich vielleicht akzeptiert.

Grundlagen einer gerechten Trinkgeldaufteilung

Die rechtlichen Grundlagen, unter denen eine Verteilung eingenommener Trinkgelder in der Gastronomie allenfalls möglich ist, wurden im  ersten Vorläuferartikel dieser Serie bereits diskutiert. Es muss entweder eine freiwillige Betriebsvereinbarung der Mitarbeiter vorliegen und/oder die hier zu diskutierende Regelung wird vom Arbeitgeber bereits bei der Einstellung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags gemacht. In beiden Fällen sollte er seine eigenen Finger von der Trinkgeldkasse fern halten. Trinkgeld gehört jedenfalls den Arbeitnehmern, fraglich ist höchstens, wem und zu welchem Anteil.

Außerdem wurde  bereits diskutiert, ob eine Aufteilung der Trinkgelder auf weitere Arbeitnehmer außerhalb des Service unter dem Gesichtspunkt der Motivation der Gesamtbelegschaft Sinn macht. Das nämlich wäre der Hauptgrund, warum sich der Unternehmer seinerseits überhaupt dem Stress unterwerfen sollte, eine Trinkgeldverteilung durchzusetzen. Read the rest of this entry »

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Ist der Tronc in der Gastronomie ein geeignetes Mittel zur innerbetrieblichen Qualitätssteigerung ?

Im vorherigen Artikel habe ich mich hauptsächlich mit den rechtlichen Fragen von Trinkgeldzahlungen in der Gastronomie befasst. Dabei wurde deutlich, dass Trinkgelder zweifelsfrei zunächst dem direkten Empfänger, nämlich dem Servicepersonal zustehen und davon nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Dies entspricht auch weitgehend der gastronomischen Verkehrsauffassung. Ein direkter Zugriff auf Trinkgelder, um es als Belohnungsinstrument einsetzen zu können, ist dem Betrieb also meistens verwehrt.

Es stellt sich also die Frage, warum Unternehmer in der Gastronomie von diesem einfachen Rechtsgrundsatz abweichen sollten und in ihren Betrieben Verteilungssysteme für Trinkgeldzahlungen einrichten oder zulassen. Nachdem diese der überwiegend geteilten Verkehrsauffassung widersprechen, geben sie Anlass zu eigentlich vermeidbarem Stress und Ärger unter der Belegschaft. Read the rest of this entry »

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Rechtliche und moralische Fragen zum Thema Trinkgeld

Es gehört wohl zu den über Jahrzehnte meist diskutierten Fragen in der Gastronomie, ob das vom Gast begebene Trinkgeld ausschließlich dem Kellner oder der Bedienung zusteht, ob es also rechtlich zulässig ist, wenn es abgegeben werden muss oder verteilt wird. Die Variationsbreite, wie dieses Thema in den Betrieben gehandhabt wird, ist immens genauso wie deren juristische Einordnung. Nachdem daneben in die Auseinandersetzung  auch moralische Aspekte einbezogen werden wie Gerechtigkeit vs. Egoismus, individuelle Leistung vs. Teamarbeit und mehr ist die Sprengkraft für das Betriebsklima beträchtlich. Jede Betriebsphilosophie beantwortet diese Fragen anders und eine abschließende gesetzliche Regelung existiert nicht, so dass es für jede Position auch heute noch eine Fülle von Argumenten pro und contra gibt. Read the rest of this entry »

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Sind wir hier im Kindergarten

In jedem Betrieb gibt es Reibereien, Meinungsverschiedenheiten und Animositäten auch unter dem Personal. Nicht in jedem Fall mag sich der Chef da einmischen, besonders soweit sie sich seiner Meinung nach unter dem Oberbegriff „mögen oder nicht mögen” abspielen. Überall nimmt sich der eine vielleicht zu wichtig, während ein anderer lieber überlegt im Hintergrund bleibt. Und ebenso mag ein Thema für den einen welt- oder mindestens betriebsbewegend sein, während andere einen ruhigen, eingespielten Ablauf für das Maß aller Dinge halten.

 

Dass sich der Chef nicht zwingend in die Diskussion einschalten muss, wer nächster deutscher Meister wird, liegt auf der Hand. Je näher sich die Themen aber an den eigenen Betrieb heranbewegen, desto kniffliger wird die Abwägung. Die siebte Diskussion über die Farbe der Tischdecken oder die Ausgarnierung der Teller lässt sich vielleicht noch folgenlos mit dem Hinweis auf die eigene Entscheidungsfreiheit beenden. Auch hier ist zwar zu bedenken, dass jeden Mitarbeiter eigenes Engagement frustrieren wird, wenn er es für dauerhaft unterbewertet erachtet. Eine plausible Begründung der eigenen Gegenmeinung drückt da aber zumindest aus, dass Sie sich mit der Meinung beschäftigen.

Sobald es ums Image des Betriebs geht

Als echte Handgranate können sich Streitigkeiten erweisen, wenn sich Mitarbeiter untereinander Verhaltensvorwürfe machen, die auch den Betrieb betreffen (können). Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter gibt an, einen Kollegen beim Kassieren beobachtet zu haben. Er meint, dieser habe dem Gast einen Geldschein zu wenig herausgegeben. Obwohl der Kunde dies nicht bemerkt und moniert hat, fühlt sich dieser Mitarbeiter nun in seiner Ehre und in der des Hauses gekränkt. Er befürchtet, dieses unterstellte Verhalten sei kein Einzelfall und bewirke die Gefahr einer Rufschädigung, welche auch auf ihn selbst zurückfallen könnte. Der angegriffene Kollege wehrt sich natürlich vehement und unterstellt seinerseits eine absichtliche Schädigung seines Rufs, möglicherweise motiviert durch die Absicht, ihn aus dem Betrieb zu mobben. Problemlos lassen sich weitere Konstellationen für solche Differenzen erdichten. Read the rest of this entry »

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