

Behördliche “Ekellisten” bundesweit im Internet
Posted by gastromartini in Gastronomie in der GesellschaftZum Umgang der Behörden mit der jetzt eintretenden Veröffentlichungspflicht von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung: Eine Internetrecherche
Zuletzt hatte ich mich mit den Veröffentlichungen des zuständigen Bayrischen Landesamts zu Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwacher beschäftigt. Seitdem habe ich mal recherchiert, wie andere Bundesländer die neue Rechtssituation handhaben.
Für Gastronomen sind dabei drei Punkte bemerkenswert:
- Das Land Berlin folgt seiner Linie, in einer Art behördlichen Restaurantführer alle Betriebe samt ihren positiven oder negativen Kontrollergebnissen aufzuführen.
- Eine tatsächliche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen erfolgt derzeit lediglich in Bayern und Nordrhein-Westfalen, was eine m.E. juristisch relevante, eklatante Ungleichbehandlung darstellt.
- Ein erstes Verwaltungsgerichts-Urteil hat eine derartige Veröffentlichung untersagt, weil es ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise beruhend auf dem strapazierten, neuen §40 LMFG hat. Da wird noch viel gestritten werden, mehr als ein Punktsieg für Befürworter von Vernunft ist das nicht.
Jetzt zu den Ergebnissen einer zweiwöchigen Recherche-Reise im Einzelnen, Stichtag ist der 14.12.2012:
Tags: Ekelliste, HACCP, Hygiene, Kontrolle, Lebensmittelüberwachung, Smiley, Verbraucherschutz