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Die Beweiskraft einer Urkunde besitzt der Bierdeckel nach wie vor

Im Zeitalter von elektronischen Kassensystemen ist es in der Gastronomie weitgehend „aus der Mode“ gekommen, speziell bei umfangreicheren Zechgelagen „Deckel zu schreiben“, also den Umfang der Zeche auf dem Bierdeckel zu notieren. Dabei ist die gegenseitige rechtliche Verbindlichkeit zwischen Gastwirt und Kunden ungebrochen, seine Beweiskraft im Sinne einer Urkunde gilt nach wie vor. Bevor die Finanzbehörden vor Jahren ungeliebte Kassensysteme in der Gastronomie erzwungen hatten, war dies die allgemein verbreitete Dokumentationsmethode, wer welche Zeche zu zahlen hatte. Read the rest of this entry »

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