Die Speisekarte als Ausdruck des gastronomischen Konzepts

Die Speisekarte ist ihre Visitenkarte. Sie ist das Transportmedium und damit die Brücke, mit dem Sie ihrem Kunden deutlich machen, welches Konzept, also welche Besonderheit Sie ihm anbieten. Insoweit muss sich genau diese Besonderheit sowohl in der grafischen Gestaltung wie auch im Inhalt deutlich wieder finden lassen. Zugleich hinterlässt sie neben ihrem räumlichen Ambiente den Eindruck, der ihrem Gast optisch im Gedächtnis bleiben wird.

Artikelserie zum Thema
Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
2 Kennzeichnungspflichten
3 Deklarationsvorschriften
4 Gliederung Speisenangebot
5 Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
7 Zielgruppe
8 Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Eine einfache Seite Papier, beschrieben mit dem Angebot, das Sie zur Verfügung stellen, reicht in der heutigen Wahrnehmung jedenfalls nicht mehr aus, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Eine Einladungskarte für Ihre nächste Geburtstagsfeier mit dem Text, „ich lade Euch/Dich ein, mit mir Geburtstag zu feiern, Gruß, ich“ wird vermutlich auch nur ihre allerengsten Freunde zum Besuch bewegen.

Andererseits aber ist die Speisekarte ein Informationsbuch, das Regeln beachten muss und Rechtsvorschriften unterliegt. Besonders aber muss es dem Gast die Möglichkeit geben, möglichst schnell und unkompliziert sein Hauptanliegen erfüllen zu können, nämlich eine Bestellung abgeben zu können, die ihm ein kulinarisches Abenteuer verspricht, ohne dass die Auswahl selbst schon zum Abenteuer gerät. Ihre Selbstdarstellung muss deshalb zwar wahrnehmbar sein, sich aber so dezent im Hintergrund halten, dass die reine Information nicht gestört wird. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Hygiene-Ampeln: Ablenkungsmanöver und Symbolpolitik im Verbraucherschutz

Die sachlichen Argumente, die sich gegen die Einführung so genannter Hygiene-Ampeln richten, wurden im vorherigen Artikel schon erläutert. Bereits aus diesen wird ersichtlich, dass es sich bei dieser Aktion um ein pures Ablenkungsmanöver handelt. Nach der massiven Medienkritik im Ehec-Fall und dem Dioxinskandal soll nun Handlungsfähigkeit demonstriert werden, ohne aber dafür Geld ausgeben zu wollen. Was für alle betroffenen Kleinunternehmer nicht nur der Gastronomie noch schwerer wiegt: Durch den plakativen Begriff wird erfolgreich verschleiert, dass die anstehende Änderung des §40 LMFG den öffentlichen Pranger auch für nicht hygienebedingte Minimalbeanstandungen bereits in die Wege leitet, dort wird es nur nicht so benannt. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Die Hygiene-Ampel ist durch die Hintertür schon unterwegs

Schon als im September letzten Jahres erste Diskussionen aufkamen, das dänische Vorbild für das Pankower Smiley-System in Deutschland zu übernehmen, habe ich mich dazu ausführlich geäußert. An den dort schon formulierten Argumenten hat sich nichts geändert, außer dass seitdem zwei neue Lebensmittelskandale die Republik bewegt haben, zuerst Dioxin in Futtermitteln, dann Ehec. Wie schon zuvor war auch hier die Gastronomie nicht ursächlich beteiligt.

Nunmehr haben Pressemeldungen zufolge die Verbraucherschutzminister der Länder die Einführung einer „Hygiene-Ampel“ gefordert. Interessant dabei sind zwei Merkwürdigkeiten. Der gleichen Presse zufolge hat Frau Aigner als zuständige Bundesministerin diese Kennzeichnungspflicht ja bereits im letzten Jahr gefordert, damals noch ganz alleine (!). Jetzt heißt dasselbe Instrument „Hygiene-Ampel“ und soll auf diesem Wege wohl zum großen Wurf aller Parteien werden, die noch auf den medienträchtigen Zug aufspringen wollen. Wenn man sich schon weder bei Dioxin noch bei Ehec mit Ruhm bekleckern konnte, so kann man wenigstens hier mit blindem Aktionismus vermeintliche Punkte zurückholen.

Ich wollte es genau wissen und habe mich (Stand 7. Juni 2011) auf den Internetseiten des Ministeriums umgesehen, um den Hintergrund dieser Presseberichte zu recherchieren. Ich habe gefunden, Überraschung, NICHTS! Weder der Begriff „Hygiene-Ampel“ noch „Smiley“ führt bei der internen Suche zu irgendeinem Ergebnis. Was man aber findet, ist der Referentenentwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes , der aber interessant genug ist, wenn man sich durch die Buchstabenwüste wühlt:

Welche Rechtsgrundlagen kommen auf die Gastronomie zu?

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Kennzeichnung von Zusatzstoffen ist Pflicht, egal wie und führt direkt zur Produkthaftung

Artikelserie zum Thema
Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
Kennzeichnungspflichten
3 Deklarationsvorschriften
4 Gliederung Speisenangebot
5 Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
7 Zielgruppe
8 Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
11 grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Die erläuterten Rechtsgrundlagen dürften noch wenig überraschen, entsprechen sie doch der allgemeinen Erwartung. Mit der Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen und nachfolgend dann den Deklarationsregeln für Speisen und Getränke warten aber noch speziellere Fußangeln , die weniger leicht zu überblicken sind. Die folgenden Ausführungen sind zwar umfangreich, können aber trotzdem nicht alle Beispiele erfassen. Die Gewerbeaufsichtsämter als zuständige Behörde überprüfen ihre Speisekarte. Angesichts der umfangreichen und unübersichtlichen Rechtslage daher ein dringender Rat: Warten Sie nicht, bis die Behörde bemängelt. Gehen Sie mit ihrem Kartenentwurf zur Behörde und lassen ihn überprüfen, bevor Sie ihn in den teuren Druck geben. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Die rechtlich korrekte Beschreibung und Deklaration von Lebensmitteln auf der Speisekarte

Artikelserie zum Thema
Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
2 Kennzeichnungspflichten
Deklarationsvorschriften
4 Gliederung Speisenangebot
5 Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
7 Zielgruppe
8 Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
11 grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Während Zusatzstoffe noch halbwegs schlüssig durch Studium von Etiketten ermittelt werden können, wird das Parkett noch schlüpfriger bei der Bezeichnung der angebotenen Produkte auf der Speisekarte. Die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften sind so verschiedener Herkunft und so zahlreich, dass es Ihnen unmöglich sein wird, alle zu kennen.

Bei all diesen Vorschriften, Richtsätzen und Leitlinien sowohl aus dem deutschen wie dem europäischen Raum geht es immer darum, ganz bestimmte Produktbegriffe zu definieren, wie sie beschaffen sind, was sie beinhalten oder gerade nicht usw. Selbst wenn sie in keinem Gesetz stehen, wird ihnen durch diese Definition der Charakter einer „allgemein üblichen“ Erwartung an das definierte Produkt zugeordnet, sozusagen ein verbindliches Gutachten über eine als allgemein üblich angenomme Erwartung des Verbrauchers, wie das Produkt beschaffen sein soll. In vielen Fällen werden weder Gast noch Gastgeber diese im Paragraphendschungel vergrabenen Definitionen kennen oder gar gebräuchlich benutzen. Das aber spielt keine Rolle. Vielmehr zählt allein die sozusagen gutachterlich festgelegte allgemeine Verkehrsauffassung, und nur im Einklang mit dieser ist ein Produkt korrekt deklariert. Ein Verstoß gegen diese Bezeichnungskriterien wird regelmäßig als Verbrauchertäuschung gewertet werden.

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Welcher Gliederung folgt die Speisekarte im Gastgewerbe üblicherweise und wie können Inhalt und Aufbau gestaltet werden

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Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
2 Kennzeichnungspflichten
3 Deklarationsvorschriften
Gliederung Speisenangebot
5 Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
7 Zielgruppe
8 Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
11 grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Über die dargestellten, rein rechtlichen Grundlagen der Kennzeichnungspflichten und Deklarationsregeln hinaus folgt die nachfolgende, inhaltliche Gestaltung und deren Aufbau üblichen Konventionen , weil der Kunde hier in erster Linie Information erwarten darf und dabei ein Muster erwartet, das ihm vertraut ist. Dabei verfolgt die Speisekarte durchaus auch den Zweck, sich abzuheben. Dem wird der Kunde jedoch nur dann gutwillig folgen, wenn sein grundsätzlicher Informationsanspruch zügig und übersichtlich erfüllt wird und diese Erfüllung hängt davon ab, dass er sich nach dem von ihm erwarteten Muster in ihrer Karte zurechtfindet. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Welcher Gliederung folgt die Getränkekarte im Gastgewerbe üblicherweise und wie können Inhalt und Aufbau gestaltet werden

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Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
2 Kennzeichnungspflichten
3 Deklarationsvorschriften
4 Gliederung Speisenangebot
Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
7 Zielgruppe
8 Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
11 grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Allgemeine Erwägungen zum Thema inhaltliche Gestaltung und Gliederung sind schon für den Bereich der Speisekarte abgehandelt worden. Sie gelten natürlich analog auch für ihren üblicherweise zweiten Teil, die Getränkekarte.

Noch mehr als bei den Speisen hängen hier Gliederungsart und –tiefe sowie der Aufbau natürlich vom Betriebstyp und dem Umfang des Angebots ab Als erste Gruppe wären hier die Aperitivs angesiedelt, die in Deutschland nicht weit verbreitet sind. Wegen dieser Außenseiterrolle könnten sie auch im Bereich der Speisekarte zu den Vorspeisen gestellt werden, um den Charakter des Besonderen zu unterstreichen. Wie beim Speisenangebot auch werden besondere Angebote zu Anfang herausgestellt wie Happy-hours, Cocktails oder spezielle Getränkesorten wie z.B. eine Variation frisch gepresster Säfte. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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Speisekarte bedeutet Selbstvermarktung über den Angebotszettel hinaus

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Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
2 Kennzeichnungspflichten
3 Deklarationsvorschriften
4 Gliederung Speisenangebot
5 Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
Zielgruppe
8 Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
11 grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Die Speisekarte ist das Medium, welches fast jeder Kunde im Verlauf seines Besuches in die Hand nehmen wird. In Restaurants ist dies selbstverständlich, aber auch in der Kneipe oder der Disco wird eine bereitgelegte Karte früher oder später in die Hand des Gastes wandern, und sei es nur aus Langeweile oder zum Überspielen von Gesprächslücken. Unter allen Werbeformen wie Plakate, Telefonaktionen oder Radiowerbung ist es also die sicherste Möglichkeit, mit dem Kunden in tatsächlichen Kontakt zu kommen.

Andere Branchen geben horrende Summen aus für diese Kontaktmöglichkeiten, indem sie Adressen oder Werbeplätze im Internet kaufen, für Sie ist dieser Kontakt gottlob automatischer Geschäftsinhalt. Natürlich können Sie diese Position nutzen, um die nicht unerheblichen Kosten einer gut gemachten Speisekarte über Werbung zu refinanzieren, allerdings werden sich viele Kunden auch stören an einer solchen Zweitverwertung. Eine (bezahlte) Selbstdarstellung ihrer Lieferanten wird jedoch meist toleriert werden, und Sie legen zugleich ihre Bezugsquellen offen. Was Sie aber keinesfalls unterschätzen dürfen ist der Nutzen für Sie selbst.

Alles, was Sie über sich zu sagen haben, alles, was Sie bewerben möchten, alles muss sich mindestens in Ihrer Speisekarte wieder finden. Das kann in Form von festen Aussageblöcken innerhalb der gedruckten Form vermittelt werden oder über Einlageflyer. Die Speisekarte ist nicht nur ein Fahrplan durch ihr Angebot, sondern auch durch ihre Räumlichkeiten und durch ihr gesamtes Konzept. Angefangen bei Details wie die Bereitstellung von Lesebrillen, Regenschirmen oder Kinderstühlen über die Lage der Toiletten bis hin zu ihren Zusatzangeboten wie Familienfeiern, Catering oder Heimservice: Alles was Sie kommunizieren möchten, sollte in ihrer Karte auch zu lesen sein. Wenn der Gast zehn Meter weiter auf dem Plakat am Eingang dieselbe Information nochmal sieht, umso besser. Am Eingang aber mag er abgelenkt gewesen sein, in der Karte wird er es ziemlich sicher lesen.

Möglicherweise erscheinen Ihnen diese grundlegenden Hinweise zu unkonkret. Welchen konkreten fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten ihre Speisekarte genügen muss, und wie eine Speisekarte den betrieblichen Ablauf organisiert und deshalb strukturiert werden muss, finden Sie in den verlinkten Folgeartikeln. Genügend Beispiele und auch Grundinformationen finden Sie in der speisekarten-seite, für mich persönlich seit Jahren das Standardwerk der Speisekartenkunde im Internet.

Falls Sie meine persönliche Denkweise anspricht, steht Ihnen natürlich auch mein eigenes Beratungsangebot in seiner ziemlich fairen und erschwinglichen Grundausstattung zur Verfügung. Ich helfe Ihnen gerne und muß nicht auf ihre Kosten reich werden.

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Die Speisekarte bezeichnet den Preis, bestimmt aber wesentlich den gesamten Ablauf der Betriebsorganisation

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Speisekarten
1 Rechtsgrundlagen
2 Kennzeichnungspflichten
3 Deklarationsvorschriften
4 Gliederung Speisenangebot
5 Gliederung Getränkekarte
6 Konzeptdarstellung
7 Zielgruppe
Lagerhaltung
9 Kalkulation
10 Betriebsorganisation (vorb)
11 grafische Gestaltung
12 Tageskarten (vorb)
13 Sonderveranstaltungen (vorb)
14 Allergenkennzeichnung

Landläufig wird die Speisekarte gerne als einfaches Preisverzeichnis wahrgenommen, das sie rechtlich und aus Kundensicht ja auch darstellt. Praktisch erstellt der Gastronom mit der Standardkarte aber auch sein grundlegendes Leistungsverzeichnis. Hier wird nicht nur das angedachte Konzept in eine entsprechende Darstellung umgesetzt, mit diesem grundsätzlichen Leistungsversprechen an die Kundschaft werden auch sämtliche betrieblichen Abläufe angesprochen, an dem diese sich in der Folge zu orientieren haben. Insoweit kann die Speisekarte als das auf Papier gebrachte Rückgrat der Gastronomie bezeichnet werden.

Die folgende Betrachtung bezieht sich daher auf das permanent vorgehaltene Angebot an Speisen und Getränken, gerne auch als Standardkarte bezeichnet. Tages-, Aktions- oder Sonderspeisekarten sind davon ausgenommen, auch wenn für sie durchaus dieselben Kriterien gelten können, wie sie im Folgenden beschrieben werden. Das Herzstück der gesamten Ablauforganisation wird aber durch die Standardkarte bestimmt. Sie spiegelt einerseits das Betriebskonzept wieder, wenn sie gut gemacht ist, bestimmt aber andererseits auch die Grunderfordernisse an Ausstattung, Vorrat und Personal, die ständig aufrechterhalten werden müssen.

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Erfahrungen und Aussichten beim Einsatz von Gutscheinen und Couponsystemen in der Gastronomie

„Wer nicht wirbt, der stirbt.“ Henry Fords berühmtes Wort wird Ihnen bei jeder Gelegenheit um die Ohren gehauen, wenn ein weiterer Außendienstmitarbeiter vor ihrem Tresen steht, um sein neues Produkt, seine neue Sonderseite, Radioschaltung oder Ähnliches schmackhaft machen will. Und natürlich stimmt es nach wie vor. Die Frage ist nur, warum Sie persönlich werben wollen oder müssen und vor allem, wen Sie ansprechen wollen. Die wird aber selten geklärt, wenn ihr Gesprächspartner einfach nur Aufträge anschaffen muss.

Als im voraus bezahlte Zeche etwa für Geschenke gab es Gutscheine schon immer. Die Idee von Gutscheinen oder Coupons als sozusagen verbriefte Rabattversprechen auf Preisnachlässe sind in der Gastronomie noch relativ neu und begannen ihren Siegeszug Ende der 90iger Jahre mit zunächst noch mäßigem Erfolg. Ich habe sie von Anfang an ausprobiert, auch wenn sie erst wirklich tragfähig wurden mit dem Beginn der „Geiz ist geil“-Welle und letztlich noch etwas später mit dem Einzug des Internets in das allgemeine Privatleben. Nunmehr aber entwickeln sie eine nicht zu übersehende Dynamik, dem sich auch das Gastgewerbe nicht mehr verschließen können wird.

Der grundlegende Vorteil von Gutscheinen und Coupons hat sich dabei nicht verändert: Im Gegensatz zu Streuwerbung wie Annoncen oder Radiowerbung lernen Sie ihren Kunden in jedem Fall kennen und er muss ihr Lokal betreten. Während Streuwerbung ihren Namen bekannt macht, was sicher von Vorteil ist, verschafft Ihnen diese direkte Werbeform einen garantierten Kundenkontakt. Womit schon mal die Frage geklärt wäre, wen Sie ansprechen wollen. Zum WEITERLESEN hier klicken »

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