Rechtliche und moralische Fragen zum Thema Trinkgeld

Es gehört wohl zu den über Jahrzehnte meist diskutierten Fragen in der Gastronomie, ob das vom Gast begebene Trinkgeld ausschließlich dem Kellner oder der Bedienung zusteht, ob es also rechtlich zulässig ist, wenn es abgegeben werden muss oder verteilt wird. Die Variationsbreite, wie dieses Thema in den Betrieben gehandhabt wird, ist immens genauso wie deren juristische Einordnung. Nachdem daneben in die Auseinandersetzung  auch moralische Aspekte einbezogen werden wie Gerechtigkeit vs. Egoismus, individuelle Leistung vs. Teamarbeit und mehr ist die Sprengkraft für das Betriebsklima beträchtlich. Jede Betriebsphilosophie beantwortet diese Fragen anders und eine abschließende gesetzliche Regelung existiert nicht, so dass es für jede Position auch heute noch eine Fülle von Argumenten pro und contra gibt.

Allein das googeln des Begriffs „Trinkgeld behalten“ ergibt 290.000 Einträge, ein Großteil davon betreffen Anfragen oder Diskussionen in Foren, die mehr die anhaltende Unsicherheit widerspiegeln. Die meisten erschöpfen sich entweder in Halbwissen und Hörensagen oder juristischen Haarspaltereien über den Charakter von Trinkgeld. Das belegt die anhaltende Sprengkraft des Themas, aber auch die Vielfalt der Meinungen dazu. Lediglich der Arbeitsgerichtsdirektor Gottlob Rühle gibt einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die meines Wissens noch von keinem gerichtlichen Urteil widerlegt worden sind (auch wenn viele Halbwisser sich Auszüge aus einzelnen Gerichtsurteilen zur Untermauerung der eigenen Meinung heranziehen, ohne sie jedoch im Ganzen zu würdigen). Darauf aufbauend kann man sich für den Bereich Gastronomie dem Thema zumindest von der Seite nähern, welche der vielen beschriebenen Konstellationen rechts- oder zumindest sittenwidrig sind.

Darf der Chef mein Trinkgeld behalten?

Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“ So steht es in § 107(3) der Gewerbeordnung, was auch zugleich die einzig tragfähige juristische Definition darstellt. Es wird also dem Arbeitnehmer übergeben und ganz ausdrücklich nicht dem Arbeitgeber. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss eindeutig und unstreitig, dass erhaltenes Trinkgeld nicht dem Betrieb bzw. seinem Chef zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zusteht.

Bis 2002 galt in Deutschland die Regelung, den Betrag von damals 200 DM übersteigende Trinkgelder der Besteuerung zu unterwerfen, wofür die Gastwirte haften mussten. Hieraus hätte sich wegen deren persönlicher Haftung das Argument ableiten lassen, zumindest die entfallende Lohnsteuer einbehalten oder deren Höhe kontrollieren zu wollen. Mit Eintritt der Steuerbefreiung fällt dieses Argument derzeit weg. Das bedeutet allerdings noch nicht zwingend, dass Trinkgelder nicht zumindest vorübergehend auch durch die Hände des Chefs laufen dürfen!

Trinkgeld ist kein Lohnersatz

Das teilweise von Gastwirten vorgetragene Argument, sein Servicepersonal besonders gut zu bezahlen, um es absichtlich vor den riskanten Unsicherheiten in der Abhängigkeit vom Trinkgeld schützen zu wollen, sticht hier nicht. Meist ist es ohnehin vorgeschoben und der angebotene Lohnvorteil deckt nicht einmal den in der ersten Arbeitsstunde zu erwartenden Trinkgeldbetrag ab. In der Regel aber werden Beschäftigte im Service mit einem im innerbetrieblichen Vergleich niedrigeren Stundensatz bezahlt, gerade weil sie Zugriff auf zu erwartende Trinkgelder haben. Das ist zwar unstreitig zulässig, in diesem Fall aber verbietet sich dann ein Zugriff auf eben dieses Trinkgeld von selbst, auch juristisch. Noch deutlicher würde die Sachlage im Fall der mittlerweile unüblich gewordenen reinen Umsatzbeteiligung, bei der das Servicepersonal ja das Beschäftigungsrisiko selbst mit trägt.

Andererseits habe ich Konstellationen gesehen, wo unter extrem risikobehafteten Neugründungen Personale zu attraktiven Konditionen beschäftigt wurden auch in umsatzschwachen Zeiten, wofür diese freiwillig auf  Trinkgelder verzichtet haben. Diese Ausgleichsform ist natürlich möglich, bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung der Mitarbeiter. Gerade im Sinne dieses Ausgleichs ist es natürlich nicht zulässig, später in besseren Zeiten auf eine dann einsetzende Trinkgeldauszahlung zu bestehen.

Trinkgeld ist niemals Unkostenbeteiligung

Vollkommen unhaltbar sind teilweise von Chefs vorgetragene Argumente, über einbehaltenes Trinkgeld andere, angeblich vom Service mittelbar oder schuldhaft verursachte Kostenträger seitens der Betriebsleitung ausgleichen zu wollen. Ein Panoptikum solcher Argumente bilden Schadenersatzforderungen für zerbrochene Gläser, Bereitstellung von angeblichen Trinkgeldförderern wie kostenlos abzugebende Schnäpse, Anlage eines Vorsorgedepots zum Ausgleich von Inkassofehlern und vieles mehr. Solche Risiken muss der Betrieb selbst ausgleichen. Ob er dabei auf den Arbeitnehmer zurückgreifen kann oder nicht, sei hier dahingestellt, weil es für die rechtliche Beurteilung keine Rolle spielt. Das Trinkgeld sozusagen als Sicherheitsleistung einbehalten zu wollen, ist absolut rechtswidrig, weil der Zugriff darauf mit dieser Begründung nicht erlaubt ist.

Fazit: Der Betrieb, speziell vertreten durch den Chef, darf das vom Mitarbeiter erhaltene Trinkgeld in keinem Fall einbehalten, als wäre es eine übliche Betriebseinnahme. Ein Einbehalten des Trinkgelds durch den Chef ist prinzipiell nur statthaft, wenn der Mitarbeiter dem zuvor ausdrücklich im Rahmen seines Arbeitsvertrags zugestimmt hat, und Arbeitsverträge müssen mittlerweile schriftlich abgeschlossen sein. Selbst dann muss sichergestellt sein, dass zumindest ein angemessener Teil daraus dem Arbeitnehmer wieder zugute kommt, andernfalls könnte die Vereinbarung sittenwidrig sein.

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Muss ich mit meinen Kollegen teilen?

Für eine solche Verteilungsvereinbarung kann es gute Gründe geben. Denn auch die Frage, warum ein Gast Trinkgeld gibt, ist seit Jahrzehnten umstritten. Selbstverständlich gibt er es zunächst der Bedienung als Anerkennung für eine gute Betreuung.

Bei dieser Betreuung bildet die Bedienung aber lediglich letzte Anlaufstelle einer Reihe von publikumswirksamen Maßnahmen, eben die „Front“. Ob das präsentierte Essen schöner oder schlampiger angerichtet ist, ob man dem gesamten Ambiente Pflege und Liebe zum Detail ansieht, ob die servierten Gläser akkurat poliert sind und das Bier eine Schaumkrone trägt, alle diese Dinge tragen sicher zum Wohlfühlen bei und stellen den Hintergrund der Bedienung dar, auf den sie sich verlassen können muss. Selbstverständlich stellt das Funktionieren und das Engagement dieses Backgrounds auch einen Faktor dar, der die Höhe des Trinkgelds beeinflussen kann.

Jeder Mitarbeiter ist ein Faktor der Gästebetreuung

Bei der Diskussion unter den Kollegen scheiden sich hier regelmäßig die Geister. Der Service hält sich in der Regel für allein ausschlaggebend bei der richtig umsorgenden Kundenbetreuung, während der Background entgegenhält, die wäre nicht möglich ohne seine akkurate Bereitstellung. Eine Tischgesellschaft, die ihre Essen im zehnminütigen Abstand unterschiedlich angerichtet serviert bekommt und das letzte Getränk zum Dessert erhält, wird auch von der freundlichsten Bedienung nicht zufrieden gestellt werden. Das dann entgegengehaltene Argument, dies sei professionelle Grundvorrausetzung und allein schon durch die betriebliche Lohnzahlung ausreichend abgegolten, stimmt zwar, gilt aber umgekehrt für den Service genauso.

Abfedern des Inkassorisikos

Ein berechtigter Einwand von Serviceseite wird überraschend selten problematisiert. Die Bedienung trägt in aller Regel das alleinige Risiko für Inkassofehler sowie die Bereitstellung angemessenen Wechselgelds, die durch ihre Trinkgeldeinnahmen natürlich abgefedert werden. Das unterscheidet ihre Situation zusätzlich von allen anderen Akteuren. Deren Fehler, seien sie nun fahrlässig oder schuldhaft, haben in der Regel keine direkten finanziellen Auswirkungen auf sie selbst. Eine Servicekraft, die beim Bezahlen einen 10€-Schein versehentlich zu viel herausgibt, trägt den Schaden in der Regel selbst.

Trinkgeldaufteilung ist erlaubt, aber nicht rückwirkend erzwingbar

Die Bewertung dieser Verteilungsfragen ist also eine Anschauungssache, die nicht juristisch geklärt werden kann. Sie hängt von der speziellen Betriebsphilosophie ab. Die bildet sich natürlich zunächst einmal der betreibende Gastronom, meistens aber im Zusammenhalt mit seinen Mitarbeitern. Unstreitig ist, dass aufgrund einer solchen Bewertung juristisch einwandfrei Regelungen eingerichtet werden können, die eine Aufteilung empfangener Trinkgelder unter den Beschäftigten vereinbaren. Einer solchen Betriebsvereinbarung müssen alle betroffenen Arbeitnehmer im Voraus zustimmen, sie kann nicht im Nachhinein durchgesetzt werden. In diesem Fall muss das Trinkgeld auch tatsächlich abgegeben und aufgeteilt werden und das persönliche Einbehalten von Trinkgeld wäre dann ein Kündigungsgrund, der an Diebstahl grenzt.

Unstreitig ist aber auch, dass erstens dieses Trinkgeld nur den am Pool beteiligten Arbeitnehmern zusteht und zweitens auch tatsächlich an sie ausgeschüttet werden muss. Ein Verschwinden im Nirwana der Betriebskasse aus welchen Gründen auch immer ist rechtswidrig. Weiter muss eine innerbetriebliche Vereinbarung darüber bestehen, wann und wie dieses Trinkgeld verteilt wird, die Ausschüttung muss so zeitnah sein, dass die erwirtschaftenden Mitarbeiter auch in ihren Genuss kommen und der Arbeitnehmer muss ihr im Rahmen seines Arbeitsvertrags ausdrücklich zugestimmt haben. Eine solche Vereinbarung als Bestandteil des Arbeitsvertrags ist aber ausdrücklich zulässig und widerspricht nicht der oben zitierten Trinkgelddefinition der Gewerbeordnung, gerade weil sie kein Einkommensbestandteil ist, sondern eine freiwillige Leistung des Gastes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wegen dieses Charakters einer freiwilligen Zugabe kann ínnerbetrieblich eine Verteilung verbindlich festgelegt werden zumindest solange, bis dem eine höchstrichterliche Entscheidung entgegenstünde, und das ist derzeit nicht in Sicht.

Der einzige Klagegrund, mit dem sich Gerichte beschäftigen könnten, wäre eine offensichtliche Sittenwidrigkeit der Betriebsvereinbarung selbst. Ein Mangel kann dabei in den niedergelegten Verteilungsgrundsätzen liegen, nicht aber im Grundsatz der Verteilung selbst. Eine Ausschüttung zu 95 % an den Küchenchef bei Aufteilung der verbleibenden 5 % an die Restbelegschaft wäre sicher zu beanstanden. Genauso kann auch eine betrieblich vereinbarte Verteilung Servicekräfte unangemessen benachteiligen, soweit diese im Hinblick auf ihre Trinkgelder niedrigere Grundlöhne beziehen.

Soweit eine solche ausdrückliche Vereinbarung nicht besteht, ist im Umkehrschluss kein Arbeitnehmer verpflichtet, die von ihm vereinnahmten Trinkgelder irgendjemandem abzugeben. Da hilft auch kein Hinweis auf „betriebliche Übung“, also eingeführte, erwartete Verhaltensweisen. Viele Betriebe lösen das oben beschriebene Dilemma durch den Hinweis auf erwartete, freiwillige Abgaben in Küchenkassen und dergleichen. Diese aber sind eben freiwillig. Natürlich wird sich der Mitarbeiter, der dies dauerhaft ignoriert, nicht eben viele Freunde machen und in Situationen, wo er zum Glänzen im Service Unterstützung benötigt, eher auf Achselzucken stoßen.

Kann ich meinen Anspruch einklagen

Eingeklagt werden könnte sicherlich ein zu Unrecht einbehaltenes Trinkgeld. Allerdings hat die Bedienung dasselbe ja in der Regel erhalten, nur dann wieder abgegeben. In der betrieblichen Praxis geschieht dies dann, wenn Bedienungen „ihren Geldbeutel abgeben“ und den Chef die Abrechnung machen lassen müssen. In allen anderen Fällen gibt die Bedienung den bonierten Umsatz heraus und behält ihr Wechselgeld inklusive Trinkgeld, zu dessen Herausgabe sie dann ja erst gezwungen werden müsste.

Sollte sie also aus irgendwelchen Gründen auf ihr Inkasso keinen Zugriff haben, muss der Anspruch beziffert werden, die Bedienung sollte sich also mindestens Notizen machen über das erhaltene Trinkgeld. Nachdem sie sich üblicherweise kaum jede Trinkgeldzahlung vom Gast separat quittieren lassen wird, wird ein prüfendes Gericht diese Aufzeichnungen später auf Plausibilität prüfen und die Arbeitgeberseite wird versuchen, dies zu unterminieren. Soweit nicht andere Ansprüche hinzukommen, wird ein solches Verfahren nervtötend und sehr aufwändig in Vergleich zum zu erwartenden Streitwert. Andererseits könnte die gerichtliche Prüfung für den beklagten Gastwirt auch unangenehme Nebenfolgen haben im Hinblick auf die Offenlegung seiner Umsätze und Betriebsgepflogenheiten, was eine außergerichtliche Einigung zuweilen erleichtert. In den meisten Fällen aber wird eine solche Auseinandersetzung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirken.

Betreffend der weiteren Ansprüche ist jedenfalls weitgehend geklärt, dass entgangene Trinkgelder aus welchen Gründen auch immer (Krankheit, unberechtigte Kündigung, Urlaub etc.) in der Regel nicht einklagbar sind. Auch dies beruht auf der Definition der freiwilligen Leistung des Gastes in Folge einer konkreten Bedienungssituation, die dann und nur dann erfolgt.

In aller Regel also wird eine Klage wegen tatsächlich ohne Grundlage entzogenem Trinkgeld zwar Erfolg haben, soweit sie beweisbar ist, andererseits aber der tatsächliche Streitwert den Aufwand kaum lohnen. Hinzu kommt der Verlust des Arbeitsplatzes und eine oft einhergehende Rufschädigung beider Seiten in Fachkreisen, die auch beiderseits die Weiterarbeit erschweren können. Sicher wird es vernünftiger sein, bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags die Bedingungen zu prüfen und sich dem zu stellen oder eben nicht.

Kann ich als Gast mein Trinkgeld gezielt geben?

Hier können sich die Juristen wieder in ganz spezifische Haarspaltereien
begeben. Ganz sicher ist es mir als Gast freigestellt, einer beliebigen Person Geld zu schenken, weil sie mir gefällt. Dieses Geld gehört dann ihr, wenn ich es auch so deklariert habe. Ebenfalls kann ich der Bedienung einen 10€-Schein in die Hand drücken mit der Maßgabe, sie möge ihn bitte an den Koch weitergeben. Diese Schenkung würde dann eben genau diesem heute diensthabenden Koch persönlich gehören. Vermutlich würden diese Zuwendungen  auch unbeschadet irgendwelcher innerbetrieblicher Vereinbarungen diesen Personen zustehen, weil von Seiten des Gastes im Gegensatz zur üblichen Rechnungsaufrundung ausdrücklich persönlich gezielt gegeben wurden. Ob allerdings diese Personen dann innerbetrieblich mit solchen Sonderzuwendungen glücklich werden, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Prinzipiell drücke ich als Gast über mein Trinkgeld Zufriedenheit aus und sollte es guten Gewissens der Philosophie des Betriebs überlassen, wie dieses Trinkgeld verwendet wird, solange es den zu meinem Wohl arbeitenden Mitarbeitern zugute kommt. Meistens drückt meine Zufriedenheit ja aus, dass diese Philosophie funktioniert. Sobald ich Anlass habe, daran zu zweifeln, dass mein Trinkgeld auch da ankommt, wo es hin soll, nämlich zu den Angestellten, sollte ich mir den Chef greifen und ihm deutlich machen, dass ich einen Betrieb mit Abgreifermentalität nicht weiter mit meiner Trinkgeldmentalität zu beehren gedenke und Abhilfe fordern. Erst wenn dies nichts hilft, könnte die theatralisch und mit lautstarker Begründung überreichte persönliche Sonderzuwendung an möglichst viele Mitarbeiter zu einem Umdenken führen. Kein Gastronom wird dieser Art von publicity für sich selbst auf Dauer ignorieren.

Trinkgeldklau in der Gastronomie - Wie helfe ich Ihnen ?

Die meisten Besucher gelangen als Arbeitnehmer auf diese Seite, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Soweit Sie kurze Fragen haben, die hier nicht geklärt wurden, beantworte ich diese gerne und kostenlos. Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt und darf auch keine Rechtsberatung geben. Bei der sozial veträglichen und Gerichtskosten sparenden Einführung einer vernünftigen Regelung bin ich gerne behilflich.

Dazu empfehle ich Ihnen mein allgemeines Beratungsangebot in seiner ziemlich fairen und erschwinglichen Grundausstattung. Vielleicht bezahlt es ja auch ihr Chef  zur Wahrung des Betriebsfriedens. Eine Moderation meinerseits ist jedenfalls günstiger als jeder Prozesstermin.

Chefs und Bedienungen oder Köche finden weiterführende Gedanken zu diesem Thema auch hier. Die Frage, ob eine Trinkgeldverteilung tatsächlich motivationsfördernd sein kann und wie sie praktisch durchgeführt werden kann, wird in den verlinkten Folgeartikeln ausführlich behandelt.

Mittlerweile gibt es auch ein hochinstanzliches Urteil, das sich ziemlich genau mit dieser Frage beschäftigt. Ich habe es aktuell kommentiert.

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69 Responses to “Wem gehört das Trinkgeld”
  1. Sarah sagt:

    Hallo
    ich bin Küchenhilfe uist das normal das der Koch der eigentlich nur tw eine halbe Std länger da ist als ich und die Bedinung die nur die Hälfte der zeit anwesend ist als ich s dreifache am Trinkgeld bekommt? und wenn ja woran kann das liegen . kann es auch daran liegen das wenn jemand was kapput macht das man es dann einfach auf die Küchenhilfe schiebt so viel passiert mir gar nicht wo kapputt gibt wo an scherben da liegt
    kann das auch sein das die Köche s dann von sich ablenken als tat.

  2. Ob das normal ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Vereinbarungen nicht kenne, nach denen Trinkgeld verteilt werden soll. Generell gilt:

    In der Mehrzahl aller Betriebe wird gar kein Trinkgeld verteilt oder wenn, dann nur auf freiwilliger Basis
    Es spricht prinzipiell nichts dagegen, dass auch die Qualifikation auf die Höhe des Trinkgeldanteils Einfluss hat. Dahinter steckt die Ansicht, dass die gedankliche und handwerkliche Leistung des Kochs in Bezug auf Gestaltung und Ausführung der Speisekarte einen größeren Einfluss auf den gemeinsamen Unternehmenserfolg und damit auf die Höhe des gemeinsam evtl. zu erwirtschafteten Trinkgelds haben könnte als bspw. die der Küchenhilfe. In den meisten Betrieben dürfte das der Fall sein.

    Ob das “gerecht” oder “normal” ist, kann nur der Betrieb bzw. die Geschäftsleitung entscheiden. Eine Trinkgeldbeteiligung ist eben Vereinbarungssache und nur ganz selten ein einklagbarer Anspruch.

  3. Dennis sagt:

    Hallo,

    ich arbeite in einem großen Unternehmen, welches ein Restaurant ist. Wir haben natürlich verschiedene Bereiche, wie Küche, Kasse und Lobby.
    Wenn ich nun an der Kasse arbeite, das essen kostet 9,99€ und der Gast gibt mir ein 10€ Schein und sagt “Stimmt so” - darf ich dann den 1 Cent rausnehmen und für mich behalten oder muss ich ihn in der Kasse lassen??

  4. Rein juristisch könnte man die Aussage “stimmt so” wohl als Willenserklärung deuten, dem Kassier den Rest als Trinkgeld überlassen zu wollen.

    Solche Unternehmen stehen aber meist eher dem Einzelhandel nahe, wo die Handhabung der Kasse oft besonders geregelt ist, speziell was positive oder negative Kassendifferenzen anbelangt. Ohne Absprache mit dem Arbeitgeber oder direktem Vorgesetzten würde ich daher von eigenständigen Entnahmen dringend abraten, weil die geringen Erlöse kaum im Verhältnis zum möglichen Ärger stehen.

    An Tankstellen oder ähnlichen Point of sales stehen oft kleine Becher oder Schalen bereit, in die solche Cent-Beträge wandern. Eine solche Alternative könnte der Arbeitgeber evtl. zulassen. Eigenständiges Einstecken kann sie dem Verdacht aussetzen, Geld aus der Kasse zu unterschlagen.

  5. me sagt:

    Ich war vor kurzem beim Bäcker und zwar eine große kette der mit Bohm endet, ich habe dort ware gekauft und habe die bedienung gesagt das sie das Trinkgeld behalten soll darauf wurde mir gesagt das es sowieso an denn Chef abgeliefert werden muss und das aus alle Bäckereien die er unter sich hat und das sind Hunderte.
    Ich denke das es da zu mehrere Tausend Euro im Jahr kommen wird ist das dann nicht betrüg die er da begeht es kann nicht restlich okay sein das alle seine hunderte mitarbeiter ihre Trinkgeld abegebn müssen.

  6. P. Muss sagt:

    Hallo,
    Ich war in einem Freizeitbad beschäftigt und habe gekündigt
    Das Trinkgeld wurde in 2schweinen gesammelt einmal an der Kasse und einmal am ein-&Ausgang der Sauna
    Ich war Koch in der Sauna gastro

    Es war die Jahre üblich das wir das Trinkgeld zu Weihnachten bekommen hätten

    Ich habe Mitte Dezember gekündigt.
    Habe ich ein recht auf das Trinkgeld?
    Ist es erlaubt das der Chef das Trinkgeld verwaltet ??

    Ich hoffe auf Antworten auf meine frage die mich lange beschäftigt…

    Mfg

  7. Nicht vergessen: ich bin kein Jurist und kann nur meine eigene Einschätzung wiedergeben. Es gibt keine letztendlichen Gerichtsurteile zu solchen Fällen, sondern lediglich Rechtsmeinungen, unter anderem meine.

    Prinzipiell ist es in Ordnung, wenn der Chef das Trinkgeld verwaltet, solange er es getrennt verwaltet, nicht in sein Betriebsvermögen überführt und komplett auszahlt. Die Verteilung muss entsprechend der Betriebsvereinbarung erfolgen, in Ermangelung einer solchen die bisherige betriebliche Übung. Im Zweifel entscheidet keinesfalls der Chef alleine über die Verteilung, sondern die Gemeinschaft der bezugsberechtigten oder vorhandenen Mitarbeiter, denen es zusteht und gehört.

    Ihre Schilderung interpretiere ich so, dass nach bisheriger betrieblicher Übung angesammelte Trinkgelder einmal jährlich unter die zu Weihnachten im Betrieb befindlichen Mitarbeiter verteilt wurde. Nicht unbedingt fair, aber prinzipiell möglich. Kündigung Mitte Dezember muss nicht bedeuten, dass Sie zum Stichtag Weihnachten nicht mehr dem Betrieb angehören (Kündigungsfrist, Resturlaub etc.). Sollten Sie zu Weihnachten noch Betriebsangehöriger sein, haben Sie ziemlich zweifelsfrei Anspruch auf ihren Trinkgeldanteil, schon aus der bisherigen betrieblichen Übung heraus.

    Andernfalls könnten sich sowohl der Chef wie auch weniger teilfreudige Kollegen auf diese Übung berufen, die Ihnen ja bekannt war. In Anbetracht der Nähe zum Stichtag erscheint dies zwar, wie erwähnt, nicht besonders fair. Geändert werden könnte das in dem Fall aber nur, wenn die Mehrheit der Auszahlungsberechtigten, also Ihrer Kollegen, einem solchen Verfahren zustimmt. Sie besitzen auch keinen direkten, persönlichen Anspruch. Das Aufstellen von Schweinchen macht dem Trinkgeldgeber zweifelsfrei deutlich, dass er hier der Gemeinschaft der Beschäftigten zuwendet, und nicht Ihnen persönlich.

    Wie in vielen solcher Fälle macht in Anbetracht der vermutlichen Höhe Ihres Anteils ein Rechtsstreit keinen Sinn. Allein schon mit der Klärung der Frage, gegen wen Sie überhaupt auf Auszahlung klagen könnten (Chef, Gemeinschaft der Bezugsberechtigten, beide?), beschäftigen Sie einen Anwalt mehrere Stunden.

  8. Ute sagt:

    Arbeite nicht in der Gastro sonder in einer phys. Praxis. Auch hier werden Trinkgelder gegeben. Sind diese ausschliesslich für den Mitarbeiterkreis bestimmt oder MÜSSEN wir unseren (mitarbeitenden) Chef teilhaben lassen?

  9. Es gilt immer die prinzipielle Grundregel: Zunächst gehören Trinkgelder dem (und nur dem), dem sie auch übergeben worden sind. Dies kann nur durch eine innerbetriebliche Vereinbarung übergangen werden. Ohne weitere Regelung nimmt der Chef seine Trinkgelder, und die Mitarbeiter die ihren, je nachdem, wem auch was gegeben worden ist.

    Wenn fairerweise die Mitarbeiter ihre Trinkgelder zusammenwerfen und teilen, ist das ihre Sache und entspricht einer unausgesprochenen Betriebsvereinbarung. Der Chef hat seine Finger draussen zu lassen, nimmt dann aber seine eigenen Trinkgelder selbst.

    Wie gesagt, prinzipiell gehört das Trinkgeld demjenigen, dem es auch gegeben worden ist, und zwar uneingeschränkt. Er muss niemanden daran teilhaben lassen, seinem Chef schon gar nicht.

  10. suwusch sagt:

    Hi,
    habe einen Job auf Stundenbasis in Gaststätte (Kneipe) und angeschlossenen Imbiss angenommen. Nach mehreren Tagen “Probearbeit” (ohne Lohn) habe ich nur für mich mal notiert, was mir diese Tage allein an Trinkgeld gebracht hätten, welches ich aber stets mit in die Arbeitgeberkasse gezahlt habe (Summe war nicht unerheblich). Auf einen Hinweis meinerseits hat der Arbeitgeber nicht reagiert, geschweige denn mir für die entgeltlose Probezeit zumindest das Trinkgeld überlassen oder übergeben; ganz im Gegenteil: der Arbeitgeber wurde wütend, weil manche Gäste nur mit mir abrechnen wollten um sicher zu gehen, dass ich das Trinkgeld auch erhalte (obwohl ich dieses ebenfalls komplett abgerechnet und übergeben habe).

    Dieses nur mal zur Info, habe aus den vorangegangenen Texten wohl verstanden, dass dies eigentlich meine Einnahmen gewesen wären und mir zugestanden hätte (aber was tut man nicht alles, um einen Job zu bekommen oder zu behalten?)

    Meine Frage ist eigentlich: wie hoch sind die durchschnittlichen Stundenlöhne in der Gastronomie ?

  11. Schwer zu sagen. Für Servicepersonal werden in Großstädten Stundenlöhne von 6 € aufwärts berichtet, der reale Durchschnitt dürfte aber bei 8 € liegen. Hängt immer auch davon ab, wie die Trinkgeldregelung ist. Unterm Strich sollten aber schon mindestens 10 € in die Tasche wandern.

    Theoretisch existiert auch ein Tarifvertrag für die Branche, der aber m.W. nach im Gegensatz zu früher nicht mehr allgemeinverbindlich ist.

  12. EinfachIch sagt:

    Guten Tag,

    zur Zeit bin ich stark am verzweifeln.
    Ich arbeite in einem Restaurant als Servicekraft (400Euro)
    Erst war es mit dem Trinkgeld so geregelt, dass es unter allen Kollegen aufgeteilt wird.
    Die Höhe kam mir schon immer sehr merkwürdig vor und als es plötzlich nur noch 25 Euro waren, wurde ich sauer. Die Argumentatiuon war folgende: Es wäre nicht genug Umsatz gewesen (was hat das mit dem Trinkgeld zu tun?!) und es hätte ein Kollege wohl (man weiß nicht wer) 100 Euro aus der Geldbörse genommen (kann doch nicht mein Problem sein, wenn sich alle eine Geldbörse teilen und die Haushaltung damit nicht transparenz ist).
    Nachdem ich mit der Kündigung gedroht habe, gilt nun folgende Regelung: Das Trinkgeld wird in der Schicht aufgeteilt und jeder bekommt seine eigene Geldbörse.
    Die letzten beiden Schichten hatte ich mit meiner Chefin.
    An den beiden Abenden bekam ich einmal 15 Euro und 20 Euro.
    Das kann vorne und hinten nicht stimmen!
    Dann habe ich bis jetzt immernoch nicht meine eigene Geldbörse!

    Sobald abgerechnet wird, müssen wir uns zurückziehen. Die Argumentation war: Wir dürften die Umsatzhöhe nicht erfahren, da wir diese ja sonst anderen Restaurants mitteilen könnten usw.

    Ich fühle mich von vorne bis hinten veräppelt :(

    Wir haben neuerdings einen (recht berühmten) Restauranthelfer, der wohl allen Mitarbeitern zur Verfügung steht.

    Soll ich es ansprechen und mit welchen Argumenten begegne ich ihm dann?

    Herzlichen Dank im Voraus!

    MFG

  13. Den Restaurantberater würde ich auf alle Fälle ansprechen. Er ist ja dazu da, die aktuellen Probleme zu moderieren und deine direkte Beschwerde an die Chefs hat ja offensichtlich nicht gefruchtet.

    Vorenthalten von Trinkgeld ist bestenfalls Ausbeutung, schlimmstenfalls Unterschlagung. Argumentieren würde ich aber nicht mit solchen Dampfhämmern, sondern mit der Störung des Betriebsfriedens und der gegenseitigen Vertrauensbasis. Du kannst ihn gern auf die Argumentation in meinen Artikeln verweisen. Sollte er anderer Ansicht sein, setze ich mich auch gerne selber mit ihm auseinander.

    Alles Gute beim Versuch, dich in dieser Haifischbranche möglichst wenig verarschen zu lassen.

  14. Monika sagt:

    Ich war mit meine familie in eine restaurant nach dem essen haben wir natürlich eine rechnung bekommen, auf dem rechnung war schon geschrieben zuschlag ( nicht mit hand geschrieben sondern in kassa schon)von 10% für service, ist das gesetzlich erlaubt? Kan diese restaurant mir zustimmen wieviel trinkgeld als gast muss ich geben?

  15. Ist in Deutschland nicht üblich, in anderen Ländern schon. Meines Wissens nach muss der in der Speisekarte angegebene Preis dem entsprechen, der auch letztendlich vom Kunden verlangt wird. Üblich und manchmal noch verwendet ist der Hinweis, “xx% Bedienungsgeld sind im Preis enthalten”. Das hat aber nichts mit dem Trinkgeld zu tun, es wird dadurch lediglich deutlich gemacht, dass die Bedienung im Gegensatz zu den Gepflogenheiten anderer Länder mit dem Endpreis bereits abgegolten ist. Ein darüber hinaus bezahlter Betrag ist also freiwillig, demzufolge Trinkgeld.

    Anders wäre es, wenn auf die Summe der in der Speisekarte angegebenen Beträge nochmals ein Zuschlag erhoben würde. Das ist m.W, in Deutschland unzulässig, selbst wenn es irgendwo im Kleingderuckten erwähnt wäre.

  16. Johannes sagt:

    Hallo,
    meine Freundin hat eine neue Arbeitsstelle in einem “Cafe -Bistro” angenommen. Dies ist kein Einzelunternehmen, sondern betreibt bereits über 24 Betriebe in Deutschland.
    Das es bei diesem Unternehmen zu massiven Gesetzesverstößen kommt soll hier nicht weiter erörtert werden. Zum Thema Trinkgeld.
    Die Servicekräfte müssen 2% von Ihrem UMSATZ als Trinkgeldpauschale abgeben. Unabhängig von der Tatsache wie viel Trinkgeld sie überhaupt eingenommen haben.
    Die Servicekräfte müssen Ihr Trinkgeld nach jedem Kassieren aufschreiben, oder separat verwahren. Am Ende der Schicht müssen Sie ihre Geldbörse zählen und alles was zu viel in der Geldbörse ist (z.B. durch das nicht Aufschreiben des Trinkgeldes im streß, oder direkten Geldeinwurf des Gastes in die Geldbörse) wird von der Firma einbehalten.
    Verstößt das nicht gegen Rechte?

  17. Das ist echt neu und zugleich das gesetzeswidrigste System, das mir jemals untergekommen ist. Ähnlich wie bei Friseuren ist das beliebteste Argument für minimale Stundenlöhne im Gastronomieservice der (falsche) Hinweis, dort würden ja massive Trinkgelder eingenommen. Diese jetzt auch noch in die Betriebskasse zurückzuführen, ist nicht nur rechtswidrig, sondern sittenwidrig und bodenlos. Es ist oben ausführlich dargestellt: Ohne weitere interne Betriebsvereinbarung gehört das Trinkgeld nach allgemeiner Rechtsauffassung demjenigen, dem es gegeben wurde und nur demjenigen. Mit Betriebsvereinbarung kann es unter der Belegschaft verteilt werden. Keinesfalls aber gehört es dem Arbeitgeber, geschweige denn, dass dieser über irgendwelche Regeln auch noch einen prozentual bestimmten Anteil daran einfordern könnte.
    Um meine persönliche Meinung glasklar auszudrücken. Im Rahmen der aktuellen Diskussion über “prekäre Arbeitsverhältnisse” müssen derartige Ausnutzer zur Rechenschaft gezogen werden und vom Markt verschwinden, wenn die Gastronomie zukünftig sich noch irgendeinen Ruf als verlässlicher Arbeitgeber erhalten will. Wenn deine Freundin nicht überlebenswichtig auf genau diesen Job angewiesen ist, und wenn diese 2%-Regelung in irgendeiner Form nachweisbar ist (Zeugen, Schriftstücke o.ä.), würde ich den Betrieb wegen Steuerhinterziehung anzeigen. Eindeutig ist nämlich auch: Trinkgelder, die der Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit einzieht, sind steuerpflichtig. Ich würde aus der Ferne mein letztes Hemd verwetten, dass diese Gelder nicht deklariert sind, weil sie dann ja in einer Personalabrechnung auftauchen müssten (für die Steuerfahndung als solche genügt als Anfangsverdacht auch schon der Hinweis deiner Freundin, sie müsse 2% Trinkgeld abgeben). Persönlicher Hinweis: Natürlich sollte deine Freundin nicht selbst in einer Beschäftigung stehen, die nicht ganz astrein für ihre eigene Position ist.
    Grundsätzlich: Dieses Verfahren verstößt gegen sämtliches geltendes Recht. Ihr mögt den Kommentar wie ihr wollt als persönliches Druckmittel einsetzen und sonst nichts tun. Eigentlich gehören solche Ausnutzer aber angezeigt, sowohl beim Finanzamt wie bei der Gewerbeaufsicht. Deiner Freundin wird daraufhin gekündigt werden, und im nachfolgenden Arbeitsgerichtsprozeß bekommt sie eine Abfindung, die nicht sehr hoch ausfallen wird. In eher ländlichen Gebieten ist man danach schnell als Querulant verschrien, und kriegt gar keine Arbeit mehr, selbst bei gutwilligen Arbeitgebern. Solche Fragen kann ich aus der Ferne nicht auflösen.

  18. jordan sagt:

    Sorry, dass ich das jetzt rauskrame…

    Die mittlerweile oft anzutreffende ” x Prozent vom Umsatz” Regelung geht meistens an Küche und Bar.
    da die “x Prozent vom Tip” abzugeben Regelung Betriebsintern dazu führt das ALLE Kellner SEHR schlechten Tip machen ;)

    ein mieser Kellner macht im Durchschnitt bei a la carte 6,5% Tip
    ein guter 9,5% bis 12% je nach Kundschaft

    das bei umsätzen von 500€ bis 2500€ pro schicht, kann sich jeder selbst ausrechnen.

    zwei prozent, also meistens weniger als ein drittel Trinkgeld abzugeben und an die Kollegen zu verteilen fand ich als Kellner und als Barmann mehr als Fair.

    Problematisch wird es bei Gruppen die per Karte bezahlen, 4x 300€ Rechnung jeder nur 10 Tip, 40€ Tip, davon 24 abgabe O_O. Habe aber nie erlebt, das Bar oder Küche bei sowas auf ihren anteil beharren.

  19. Christian sagt:

    Hallo:)
    Ich habe bis vor kurzem in einem deutschen Restaurant als Kellner gearbeitet.
    Mein Chef hat das Trinkgeld 1 mal pro Jahr(für mich Schwachsinn) ausgeschüttet. Da wir aber nie genau wussten wie viel wir 1 mal im Monat an Trinkgeld eingenommen haben, hat mein EX-Chef 500 Euro in die Trinkgeldkasse gelegt(egal ob Saison oder nicht)
    Wie schon im Text erwähnt arbeite ich nicht mehr dort, denn ich wurde gekündigt und nun möchte ich auch mein anteil haben!
    Meine eigentliche Frage lautet: Muss er mir das Trinkgeld geben? oder darf er meinen Anteil behalten?
    und ist es normal, dass der Chef auch einen Anteil bekommt? soweit ich weiß NICHT!
    Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit ihm wie wir verbleiben.. (nicht nur wegen Trinkgeld :P)
    Würde mich um eine schnelle Antwort freuen:)
    Danke schon mal im voraus
    Christian

  20. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, steht dir ein Anteil zu. Normal ist es sicher nicht, dass der Chef sich einen Trinkgeldanteil nimmt. Falls er selber mitarbeitet und Trinkgelder bekommt, kann er sich theoretisch darauf berufen. Selbst dann sollten aber diese Gelder getrennt verwaltet werden.

  21. Lenitas sagt:

    Inzwischen kann man immer mehr online zahlen. Beispiel: pizza.de. Wenn ich mit paypal zahle, kann ich zusätzlich einen Trinkgeldbetrag angeben. Diesen müsste der Chef an seine Mitarbeiter weitergeben.

    Letztes bestellt ich in einer Pizzeria und erfuhr hinterher, dass der Besitzer alle Trinkgelder einbehält; er müsse damit seine pizza.de-Gebühren decken. Ich gab dem Restaurant eine 1-Sterne-Bewertung. Im Anschluss wurde der Fahrer entlassen, so teilte mir das Retaurant mit, als es mich aufforderte, meine Bewertung zu ändern.

    Ich weiß gar nicht, wo ich mit dem Aufragen anfangen soll.

  22. Die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass Trinkgeld zumindest in erster Linie den Adressaten auch erreicht, besteht halt in einer Bargeldzuweisung. Internet oder Kartenzahlung hin oder her. Wenn ich möchte, dass ein Servicemitarbeiter was direkt von meinem Geld hat, gebe ich es ihm einfach persönlich. Die zwei Euros wird wohl jeder noch im Geldbeutel haben.

    Jede Transaktion über Karten oder Internet geht über den Schreibtisch des Chefs, wird von ihm verwaltet und ist für den Trinkgeldgeber nicht nachvollziehbar. Aber warum solltest Du eine Bewertung ändern, wenn dein Trinkgeld nicht da angekommen ist, wo es hin sollte und als Konsequenz noch der Fahrer entlassen wurde, was du kaum ändern kannst? Ich würde höchstens noch eine weitere Bewertung mit Null Sternen anfügen.

  23. Robin sagt:

    Hallo,

    Ich kellnere jetzt schon einige Zeit neben dem Studium und natürlich ist Trinkgeld immer ein beliebtes Thema unter den Kolleginnen… unser Chef hält sich da glücklicherweise raus.

    Ich habe nun aber eine Frage, auf die mich eine Freundin brachte, die in einer anderen Kneipe kellnert: Dort arbeitet der Chef nämlich anders als bei uns aktiv mit. Sprich, er übernimmt ganz normal eine Schicht zusammen mit einer Kellnerin und arbeitet genauso wie ein Angestellter (also kein “Chef-Bonus”). Dafür verlangt er allerdings auch einen Teil des Trinkgeldes.
    Meine Frage ist nun, ob das legal ist? Einerseits stehe ich bei sowas ja auf der Seite der Angestellten und möchte niemanden ausgebeutet sehen. Andererseits ist es doch einfach gerecht, wenn er doch genauso viel arbeitet wie eine normale Kellnerin. Wenn er die Hälfte der Arbeit übernimmt, ist es dann moralisch fragwürdig, auch auf die Hälfte des Trinkgeldes zu bestehen? Und wie sieht es juristisch aus? Muss so etwas im Arbeitsvertrag festgehalten werden? Und wie muss er sein Trinkgeld versteuern (ich lese immer wieder, das Wirte das anders als Kellnerinnen müssen, aber wie hoch da der Steuersatz ist habe ich nicht gefunden… gibt es dazu extra Formulare oder was)?
    Dazu ist mir noch der Gedanke gekommen, dass es, wenn der Chef KEINEN Teil des Trinkgeldes nehmen würde, es bestimmt zu Streitigkeiten zwischen den Kollegen kommen würde, denn eine Schicht mit dem Chef zu übernehmen würde dann ja bedeuten, praktisch doppeltes Trinkgeld zu kriegen. Dann müsste man ein Rotationsprinzip einführen, damit jeder mal in den Genuss kommt, was dann unnötig kompliziert wäre etc.pp…

  24. Juristisch ist nur folgendes eindeutig: Der Gast gibt Trinkgeld als Dankeschön an die ihn bedienende Person, und der gehört es, sofern keine anderen innerbetrieblichen Regelungen existieren, also in dem Fall auch dem Chef der Freundin. Als Unternehmer muss er es versteuern. Ob er das tut und wie hoch sein individueller Einkommenssteuersatz ist, geht dich aber nix an.
    Moralisch hast du die Frage ja schon selbst beantwortet. Der Gast kann nicht unbedingt erkennen, ob ihn der Chef bedient oder eine Angestellte. Er gibt Trinkgeld für guten Service, wenn er zufrieden ist. Warum sollte das bei einem selber bedienenden Chef anders sein? Solange deine Freundin fraglos ihr eigenes Trinkgeld behält oder dasselbe in der Schicht geteilt wird, kann sie sich kaum beschweren.
    Trinkgeld ist kein Menschenrecht, sondern zunächst ein direktes, freiwilliges Geschenk vom Gast an denjenigen, dem er es übergibt. Die jeweilige Betriebsphilosophie kann aus Gerechtigkeitserwägungen so ausgelegt sein, dass auch andere, an der Gesamtleistung beteiligte Kollegen daran (freiwillig oder durch entsprechende Vereinbarungen) beteiligt werden, muss aber nicht. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch für den Zugriff auf Trinkgelder, die von jemand anderem vereinnahmt wurden. Damit haben sich auch deine Rotationsideen insoweit erledigt.

  25. Robin sagt:

    Vielleicht hätte ich dazu sagen sollen, dass die Frage eher theoretisch war. Ich kenne den Mann nicht, halte sein Handeln nicht für unsittlich und wollte das auch nicht anprangern. Es interessierte mich halt, auch ob das Trinkgeld über die normale Einkommenssteuer läuft oder es da einen gesonderten Passus gibt. Die Frage wird hoffentlich noch erlaubt sein.

    Das mit dem Rotationsprinzip war wohl auch eher missverständlich. Ich ging da von meiner Arbeitsstelle aus: reine Kneipe, keine Küche, wenn mehr als eine Kellnerin im Einsatz ist, wird das Trinkgeld unter denen gerecht geteilt, die gearbeitet haben, unabhängig davon, wer abkassiert (meist macht es die, die gerade Zeit hat). Kommt alles in einen Topf, daraus wird am Ende des Arbeitstages geteilt.
    Wenn man nun annehmen würde, dass der Chef mitunter mitarbeitet, also in einer Schicht mit mehreren Leuten eine ganze Arbeitskraft stellt, aber KEIN Trinkgeld verlangt (sprich, der oder die Kellnerinnen, die außer ihm da sind, kriegen seinen Anteil ab), gäbe es einen Run auf eben diese Schichten und NUR DANN wäre ein Rotationsprinzip wohl nötig, um Streitereien zu vermeiden. So nach dem Motto “Der Chef arbeitet diesen Monat an 8 Abenden mit, wir sind 4 Kellnerinnen, also muss jede von uns 2 dieser Schichten kriegen, sonst ist es ungerecht”. Aber wie gesagt, ich halte das für unnötig kompliziert, ist schon richtig so, wie er es macht.

  26. Steff sagt:

    Hallo =)
    folgendes ich werde heute abend beim musikverein meines freundes am konzert bedinen.
    jetzt meine frage wie macht man das mit dem trinkgeld??
    man kann es doch nicht jedes mal wenn ein gast sagt stimmt so raussuchen und in ein extra fach machen?! das dauert doch ewig und sieht doch auch doof aus!
    ich weiß die frage ist echt etwas doof aber es ist das erste mal das ich bediene =)

  27. Das war kein Rüffel oder oberlehrerhaftes Gehabe. Die arbeitsbedingt späte Antwort möge als Entschuldigung noch erlaubt sein. Ich nehme aber solche ausdrücklich berechtigten Kommentare zum Anlass, das was ich oben geschrieben habe, nochmals zu verdeutlichen, auch für andere Leser. Ich wollte nicht deine Gedanken zur speziellen Situation herabwürdigen.
    Ein Gedanke sei aber noch erlaubt dazu:Wenn gedanklich Eifersüchteleien in den Sinn kommen, ob das Arbeiten mit dem Chef so deutlich lukrativer für den Einzelnen ist, liegen auch Gedanken über den Einsatz und damit die Trinkgeldwürdigkeit der betroffenen Mitarbeiter nahe. Ich habe dein grundsätzliches Gerechtigkeitsproblem mit der Rotation schon verstanden. Generell hängt aber Trinkgeld immer noch von mir persönlich und erst danach von der Gesamtleistung des Betriebs ab. Was macht die Rotation denn, wenn in der “cheffreien Zeit” ein inkompeteter und unfreundlicher neuer Kollege arbeitet, gibt es dann einen Bonus für die Kollegen? Man kann nicht alles regeln in unserem Job, sondern muss schon ein bisschen auch auf sich selbst vertrauen. Da kommt das Trinkgeld nämlich her.

  28. Kathrin sagt:

    Hallo,

    ich wollte erstmal gern ein Lob über die Seite dalassen. Man erhält viele nützliche Informationen über das allzeit umstrittene Trinkgeldthema.

    Ich habe auch Folgendes Problem:
    Ich arbeite in einer Bar als Servicekraft. Mein Chef hat diese Bar erst vorletztes Jahr eröffnet und es existiert leider (noch) kein Arbeitsvertrag (aus angeblich organisatorischen Gründen?). Er arbeitet auch als Kellner mit im Service.

    Nach Angaben des Chefs wird das Trinkgeld einmal im Monat verteilt.
    Wir dürfen selbst abends keine Abrechnung machen. Die Beträge, die man dann vom Chef einmal im Monat persönlich überreicht bekommt, können nicht und niemals übereinstimmen, da ich selbst weiß, wieviel Trinkgeld bei mir zusammenkommt. Ich habe etwa 30-40 Euro für 5 Std.
    Bei ca. 100 geleisteten Stunden im Monat bleiben ca. 70 Euro Trinkgeld, was ich erhalte. Es arbeiten manchmal 3 Kellner zur selben Zeit. Die Aussage war, dass es je nachdem wieviel jeder Stunden geleistet hat, geteilt wird. Angeblich erhält jeder in diesem Unternehmen Trinkgeld. Sogar der Hausmeister und die Buchhaltung. Dies war die Begründung dafür, als ich mal nachfrug, wie denn die geringen Trinkgeldsummen zustande kämen.
    Es wurde auch verboten, dass Trinkgeld vom Gast anzunehmen und dann in die Tasche einzustecken. (Diebstahl, hieß es) Der Chef möchte das Geld gern selbst verteilen, um die Kontrolle über die Finanzen zu haben.

    In einem Gespräch erfuhren wir, dass jemand Geld gestohlen hat.
    Ein Kollege machte den Vorschlag, ein eigenes Portmonee zu bekommen für jeden, da er nicht für die Fehlbeträge anderer haften wollte. (Wir erfuhren nicht wer Geld gestohlen hat) Alternativ enstand die Lösung von ihm, einen Trinkgeldbecher hinter die Bar zu stellen, wo das Trinkgeld von jedem Kellner eingeworfen werden kann, sodass am Ende alles zusammengeschmissen und geteilt werden kann. In meinen Augen ist dies gerecht für alle. Ich selbst würde auch gern einen Teil an die Küche abgeben.
    Der Chef jedoch möchte weder, dass das Geld “offen” in einem Becher an der Bar steht, noch, dass jeder ein eigenes Portmonee bekommt.

    Beim Abkassieren eines Gastes vor einigen Tagen, gab dieser mir kein Trinkgeld mit der Begründung, dass es ja sowieso der Chef einbehalten würde. Dies war schon sehr deprimierend.

    Die Vermutung ist, dass der Chef nicht die richtigen Summen auszahlt und sich selbst einen großen Teil in die Tasche steckt. Haben sie eine Lösung für mich? Was kann ich tun? Ich möchte den Job gern behalten, da ich gern dort arbeite.

    Lg, aus dem Ruhrgebiet,
    Kathrin

  29. Du kannst faktisch nicht viel tun, nachdem du das Gespräch ja bereits gesucht hast. Dass dein Chef Trinkgelder zumindest teilweise einbehält, scheint mir angesichts der Schilderungen offensichtlich. Selbst wenn die Bürokraft auf Nachfrage bestätigen würde, noch nie einen Cent Trinkgeld gesehen zu haben: Ein Rechtsstreit lohnt sich wegen dieser Beträge nicht wirklich, vor allem, wenn du weiter dort arbeiten möchtest.
    Wenn sich aber bereits offenbar gute Gäste über dieses System mokieren, könnte es helfen, wenn diese von sich aus den Chef daraufhin ansprechen. Die möchten nämlich meistens schon gerne, dass ihre Trinkgelder auch dort ankommen, wo sie ihrer Meinung nach hingehören. Und Chefs hören auf gute Gäste oft mehr als auf ihre Mitarbeiter.

  30. Julia sagt:

    Hallo, ich arbeite in einem Kaffee als Vollzeitkraft und habe täglich ca. 70 bis 130 Euro Tip (mehrfach heimlich gezählt). Mir wird aber verboten den Geldbeutel zu zählen und abzurechnen, sondern ich muss diesen ungezählt einfach im Büro abgeben und am Ende vom Monat bekomme ich ohne Nachvollziehen zu können wie es zu diesem Betrag kommt, 400 - 500 Euro ausgezahlt. Das Trinkgeld wird angeblich verteilt, es ist aber unter den Angestellten verboten darüber zu reden wieviel man bekommt.
    Kann ich darauf bestehen, dass ich meinen Geldbeutel zählen will und in Kenntniss dafüber gesetzt werden will wie das Trinkgeld verteilt wird?
    Schriftlich ist zu diesem Thema nämlich nirgends etwas festgelegt.

    Danke für die Antwort

  31. Hallo Julia,
    ich kann Dir auch nicht viel mehr sagen als in den vielen Antworten oben. Natürlich kannst Du auf Offenlegung bestehen. Solange nichts explizit festgelegt ist, kann dich sogar niemand daran hindern, während deiner Schicht die dir persönlich übergebenen Trinkgelder beiseite zu legen und mitzunehmen. Nachdem Du für das Inkasso verantwortlich bist, kann dir auch keiner verbieten, den übergebenen Geldbeutel am Anfang und am Ende der Schicht zu zählen oder auch zu (Selbst-)Kontrollzwecken irgendwann dazwischen.
    Letztlich wirst du aber um eine möglichst einvernehmliche Lösung nicht drumrumkommen, wenn Du deinen Arbeitsplatz behalten willst. Ich würde also zunächst möglichst freundlich um Erklärung bitten, wie der Auszahlungsbetrag zustandekommt und wer noch mit wieviel Anteilen an den erwirtschafteten Trinkgeldern beteiligt ist. Die Juristerei bringt dich nicht viel weiter. Bis zum Beweis des Gegenteils (etwa Verteilung auf alle Personale wegen gültiger innerbetrieblicher Vereinbarung) steht dir das Trinkgeld zwar zu und du könntest es einzuklagen versuchen. Zur Vermeidung von Ärger wird dein Chef Dir dann vermutlich einmal einen Batzen auszahlen und dich dann schnellstens entlassen.

  32. Roos sagt:

    Hallo,
    Ich bin nicht Deutsch, also verzeihen Sie mir bitte die Rechtschreibung.
    Ich wurde gefeuert, weil ich unruhe verursache unter meine Kollegen. Ich war zb. nicht damit einverstanden, dass der service ihre trinkgelder nicht teilen will mit der Küche (ich war küchenhilfe). Ich bin die meinung dass auch küche recht hat auf ein teil davon.
    Wenn ich irgendwo esse, bin zufrieden und gebe trinkgeld, gehe ich davon aus dass es mitt die küchenarbeiter geteilt wird. Ich gebe für das gesamtes. Ohne küche kein essen. Schließlich ist das Küchenpersonal nicht in der Lage zu kassieren.
    Wo ich arbeitete tut der service nur kalte getränke. Kaffee, Kuchen, Eis und Essen wird durch der Küche getan.
    Der service ist einfach zu habgierig zu teilen. Um mich herum höre ich, dass es eigentlich üblich ist und manchmal sogar pflicht. Es störte mich, weil ich weiß, dass eine Menge Trinkgeld reinkommt.
    Der Chef wollte darüber mit den Service reden oder sogar verpflichten, aber hat darauf verzichtet. Mich entlassen war wahrscheinlich leichter.
    Bevor ich etwas einwenden könnte, lag der Rücktritt Papier schon vor mir.
    Hiermit möchte ich zeigen, dass es für sich behalten von Trinkgeld durch den Service, nicht ordentlich ist und Küchenpersonal genauso hart dafür arbeitet.
    Ein friseur kann seine arbeit tun ohne hilfe von andere. Ein servicekraft is mehrfach angewiesen auf hilfe aus der küche.

    Mfg

  33. emkey sagt:

    Hallo an alle.
    Ich hab ne Frage.
    unsere Tochter hat am 1.4.14 eine Ausbildung im Restaurantfach begonnen. Am 3. Tag vergas sie duch Hektik und Zeitdruck ( auf Bahn angewiesen ) den Geldbeutel in die Schublade zu legen. Es fiel ihr selbst erst auf, als die Leiterin nachts um 0.00 uhr anrief und danach fragte. Anschliessend kam sie auch vorbei und holte den Geldbeutel nachts um 1 Uhr ab. Am nächsten Tag wurde sie von der Stellvertetung darauf angesprochen wo denn ihre ( unserer Tochter) 50 Euro Trinkgeld geblieben sind. Unsere Tochter wusste nichts davon und hat dann am darauffolgenden Tag erfahren, dass die Leiterin das Trinkgeld genommen und mit 2 anderen Bedienungen geteilt hat, weil diese 3 den Geldbeutel suchen mussten. Ist es richtig, dass man als Strafe das Trinkgeld abgenommen bekommt? Seither wird sie auch von allen ignoriert und es fallen dumme Sprüche.
    was sollen wir nun tun?
    Danke im voraus für Antworten

  34. Trinkgelder dürfen nicht für Strafzwecke einbehalten werden und jeder Betrieb sollte eigentlich eine gewisse Fehlertoleranz neuen Azubis gegenüber an den Tag legen. In der Gastronomie herrscht gelegentlich ein rauer Ton, sicher waren die Schichtleitung und Kollegen auch nicht begeistert von einem nächtlichen Zusatzausflug. Ich würde das Gespräch mit der für Auszubildende zuständigen Person im Betrieb suchen.

  35. Victoria sagt:

    Ich arbeite seit ca. einem Jahr in einem Restaurant (450 €). Abkassiert wird ausschließlich vom Chef und seinem Sohn. Die Servicekräfte bekommen höchstens mal nen Euro, wenn der Gast zusätzlich was auf dem Tisch liegen lässt. Da mir der Job Spaß macht und ich mich mit allen sehr gut verstehe, will ich eigentlich keinen Stress machen, aber ich finde es ziemlich ungerecht, dass wir für den Mindestlohn arbeiten und noch nicht mal Trinkgeld erhalten. Meine Frage: Steht uns Trinkgeld zu?

  36. Lilly sagt:

    Guten Tag,
    Auch von mir größten Lob an diese Seite.
    Mein Anliegen ist noch mal was anderes:
    Ich arbeite in einer Gaststätte als Kellnerin. Ich war bei der Neueröffnung dabei und wir haben seit drei Monaten offen. Anfangs hat die Küche 20% vom Tg bekommen und jetzt will der Koch genauso viel, wie der, der am längsten bleibt. Die Schicht von mir beginnt um 18 Uhr und endet etwa um 00 Uhr und er bleibt meist nur bis 21 Uhr. Dann gebe ich ihm dementsprechend für seine drei Stunden das Trinkgeld, was er möchte. Jetzt hat er mich vor kurzem angeschnauzt, dass ich ihm zu wenig gebe und der Rest meiner Kolleginnen 50% (was nicht stimmt) noch dazu will die Spülkraft auch nach Stunden Tg haben und Aushilfen, die ab und zu am Wochenende arbeiten auch. Da bleibt mir am Abend, wenn ich 80 € Tg mache nur noch 20€. Der Koch ist der beste Freund vom Chef, der auch kocht, aber kein Tg haben möchte, und droht mir, dass wenn ich dem nicht mehr gebe, dass ich gehen kann und ich das so machen soll, wie er es haben möchte. Mein Chef kann leider nichts machen, da er ihn als Koch braucht. Dann meint der Koch noch zusätzlich, dass er diesen Job nicht braucht, aber mein Tg haben möchte. Ich bin Schülerin und spare für mein Studium, ich bestehe auf mein Tg! Er meinte auch das nächste mal, wenn ich dem nicht die 50% gebe, wird er das Tg selber verteilen. Ich hatte ein kompletten Nervenzusammenbruch :( so sehr hat er mich fertig gemacht. Ich Bitte um Hilfe!

  37. Hallo Lilly,

    aus meiner Sicht stellt sich so dar. Zusammen mit deiner Einstellung (und der deiner Kollegen) wurde vereinbart, dass alle Servicekräfte 20% ihres Trinkgeldes an die Küche abgeben. Das scheint mir branchenweit eher hoch gegriffen, ist aus meiner Sicht aber korrekt, weil sozusagen Bestandteil des Arbeitsvertrags (wie im letzten Trinkgeld-Artikel dargestellt, sehen manche Rechtsanwälte das anders). Dies scheint aber ja noch gar nicht strittig zu sein in deinem Betrieb. In jedem Fall rechtswidrig ist aber, wenn diese Vereinbarung nachträglich und einseitig durch die Geschäftsleitung (oder wer sich dafür hält, was in deinem Fall noch dazukommt) zu deinen Lasten verändert wird. Außerdem ist die letztendliche Verteilung deiner 20%igen Trinkgeld-Abgabe keinesfalls deine Aufgabe. Auch ist es nicht deine Aufgabe, durch eigene finanzielle Nachteile dazu beizutragen, dass ein als betriebswichtig angesehener Koch das Unternehmen nicht verlässt. Neben der offensichtlichen Rechtswidrigkeit handelt es sich hier also auch noch um einen besonders eklatanten Fall von Mobbing, vor dem dein Chef dich eigentlich schützen müsste.

    Ich würde an deiner Stelle, weil offensichtlich ja akzeptiert, auch weiterhin 20% meines Trinkgeldes abgeben, aber keinen Cent mehr und vor allem dieses Geld dem Chef (möglichst gegen Quittung) zur Weiterverteilung übergeben und nicht irgendjemand anders. Der vom Koch (!) angedrohten Kündigung kannst du gelassen entgegensehen und danach dagegen klagen, was vermutlich zu einer (nicht allzu hohen) Abfindung führen wird. Allgemein aber würde ich darüber nachdenken, ob eine Arbeitsstelle, in der der derartig gemobbt wird, das Geld wert ist und mich nach Alternativen umschauen.

  38. Melanie Sommer sagt:

    Hallo zusammen,
    Großes Lob an die Seite vielleicht könnt ihr mir helfen, ich
    Arbeite in einem Restaurant auf 450€ Basis als Kellnerin. Hatten zuvor ein anderes lokal da war es üblich das wir das Trinkgeld selbst behalten durften und das wir entscheiden durften wie viel wir der Küche abgeben wollten. Seit kurzem sind wir umgezogen und haben eine neu Eröffnung mit der Chefin als Köchin und einer Chefin am Ausschank. Meine erste Frage darf die Chefin am Ausschank die teilweise mit bedient auch Trinkgeld einstecken? Zweite frage wir haben keinen schriftlichen Vertrag daher ist alles mündlich besprochen worden wie z.B vom Trinkgeld bekommt die Küche 1/3 und der Rest auf die Bedienung aufgeteilt. Ich erläutere mal ein Abend ich habe von 17:00 Uhr bis 02.30 Uhr gearbeitet eine zweite Kellnerin kam von ich 18:00 Uhr bis 20.45 Uhr eine Küchen Helferin von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr und ein zweiter Küchenhelfer von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr habe an diesem Abend 95 Euro Trinkgeld bekommen habe dann der einen Bedienung 20€ gegeben der küchenhelferin 15€ und dem anderen küchenhelfer 20€ gegeben und mir blieben 40€ ist das korrekt oder war ich zu großzügig und mir würde mehr Trinkgeld zustehen. Zum dritten habe ich von meiner Chefin gehört wie sie das Trinkgeld in die jeweiligen Kassen verteilt hat und bei jedem war zu wenig drin am besten spreche ich sie mal darauf an oder? Und zu letzt hab ich noch eine Frage die eine Bedienung wollte die 20€ nicht die hat aber meine Chefin einstecken kann ich das Geld von ihr zurück verlangen? Ich hoffe um Hilfe

  39. Manja sagt:

    HALLO!

    Seit ca 1,5 Jahren jobbe ich nebenbei für eine Eventagentur. Bzgl dem Trinkgeld sagte man uns danals, dass es gesammelt wird und dann das gesamte Team etwas davon unternimmt oder sonstiges. Inzwischen sibd 1,5 Jahre vergangen und es passiert nichts. Fragen, was nun wird, weicht man aus. Nun hab ich gesagt, dass es doch am fairsten ist, wenn sich jeder sein Trinkgeld einsteckt. Antwort:”Nein, da könnte ja jeder mehr abzwacken; wir vertrauen da keinem mehr.” Kann ich mir zukünftig dennoch mein Trinkgeld einstecken oder könnte man mir dann unterstellen, dass ich klaue? Es ist ne Menge Trinkgeld und ich sehe nicht mehr ein, darauf zu verzichten.

  40. Yessi sagt:

    Guten Tag,

    Ich wende mich nun an sie da ich absolut ratlos bin und nicht weiß was ich noch tun soll. Ich hatte bis vor kurzem einen Minijob auf 450 Euro Basis bei einem Sonnenstudio. Als ich eingestellt wurde sagte man mir, es wäre kein Vertrag nötig (gemeldet war ich allerdings dort). Ich sage das, weil ich damit zeigen will das ich absolut gar nichts unterschrieben habe, das könnte später noch wichtig werden.

    Nachdem ich in diesen Beruf eingearbeitet wurde kam irgendwann das Thema über das Trinkgeld auf. (Eine Kollegin hatte mich eingearbeitet) Diese sagte mir, dass das Trinkgeld bei uns in einen Topf kommt, wir das sammeln um z.B für den Chef Geburtstagsgeschenke kaufen zu können. Mir würde es allerdings freistehen, ob ich das Geld einbehalte oder ebenfalls mitwirke und etwas in den Topf tue. Ich entschied mich, vor allem dem Klima mit den Mitarbeitern wegen, dafür, das ich mal etwas Trinkgeld in den Topf tue und manchmal allerdings auch das erhaltene Trinkgeld selbst mitnehme. Damit schien sie einverstanden.

    Nach 1 1/2 Monaten arbeiten, in der ich schon um die 15 Euro in dem Topf gelassen hatte, entschied ich mich die erhaltenden nächsten 5 Euro mitzunehmen. Dies tat ich auch. Nebenbei hatten wir alle mit unserem letzten Scheck einen Brief dabei bekommen das der Chef seinen Laden aufgeben würde und uns alle deswegen Ende des nächsten Monats kündigt (allerdings sollten wir alle von dem neuen Chef übernommen werden…) Am nächsten Tag, als ich wieder zur Arbeit kam, wartete dann der Chef stocksauer auf mich und fragte ob ich Trinkgeld einbehalten hätte (nachweisbar ist das, weil ich einige Stammkunden an diesem Tag hatte, die IMMER Trinkgeld geben, und das ja logischerweise aufgeschrieben wird), dem stimmte ich natürlich zu. Er sagte mir dann, dass das an Diebstahl grenzt, ganz gleich wie wenig Euro dies waren. Habe dann (mündlich!, ich weiß das dies eigentlich nichts rechtskräftig ist) eine fristlose Kündigung erhalten und solle den Laden sofort verlassen.

    Die Kollegin die mich eingelernt hatte stand dabei und ich habe sie darum gebeten den Chef darum zu informieren das man mir keine andere Information über das Trinkgeld gab und es doch eigentlich klar ist. Diese stellte sich aber dumm und sagte mir gegenüber das sie derartiges nie gesagt hätte. Betreffs dem ausstehendem Gehalt nach meiner Kündigung (C.a. 430 Euro) habe ich von meinem Chef nur wütend an den Kopf bekommen “er würde sich melden.”

    Nun kommen wir zu dem Punkt. Dieser Vorfall war Ende letzten Monats. Normalerweise kriegen wir vom Chef immer am 15. des Monats einen Scheck mit dem entsprechenden Lohn. Am 15. rief ich also im Sonnenstudio an, wo mir gesagt wurde das der Chef im Urlaub ist, und sie angeblich selbst alle bis jetzt keinen Gehalt bekamen. Ich allerdings sehe immer noch keine Schuld in meiner Tat, und auch wenn es nachweisbar ist das ich Trinkgeld behalten habe, so handelt es sich doch um MEIN Geld. Ich habe nichts unterschrieben indem ich meine Einverständnis gab das ich das Geld ebenso im Topf teile - trotzdem wird es als Diebstahl gewertet.

    Ich bin finanziell auf dieses Geld angewiesen, heute ist der 28.07., ich warte nun seit 14 Tagen auf mein Geld, und niemand meldet sich. Ich vermute langsam schon ich werde angelogen und habe bald eine Anzeige wegen Diebstahl im Briefkasten… Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Bitte, hilfe.

  41. Eine Anzeige wegen Diebstahl oder Einbehalten von Lohn kommt nicht in Frage, das Trinkgeld stand dir zu. Wegen der offenenen Löhne hilft wohl nur Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein und danach eine Klage.

  42. Lettie sagt:

    Hier auch mal meine Erfahrungen aus der Event-Gastronomie:
    Bei einer monatlichen großen Ü-30-Party haben wir Mädels am Tresen oft über 100€ Trinkgeld pro Person bekommen. Unsere Trinkgeldkasse wurde dann jedoch vom Chef eingesammelt, mit den Trinkgeldern der anderen Tresen zusammengekippt und anschließend durch die Anzahl aller Mitarbeiter geteilt, die da wären: Mädels am Tresen, kräftige Kerle zum Abräumen leerer Gläser an den Stehtischen und im Raum, andere kräftige Kerle zum Austauschen von Getränkekisten/Bierfässern, Sicherheitspersonal, DJ und nicht zuletzt die Chefetage. Wir kamen jedesmal mit exakt 20€ raus, egal wieviel Trinkgeld wir alle zusammen gesammelt hatten. Ich habe den Gästen irgendwann gesagt, sie sollten kein Trinkgeld geben, denn es würde eh nicht bei den Tresenmädels landen …

    Ähnlich lief es auch in einem anderen Event-Job: Bierbude, massenhaft angesäuselte Kunden, schönes Trinkgeld. Auch hier wurde das Trinkgeld am Ende eingesammelt und durch alle Tresenkräfte geteilt. Immerhin: Hier fand ich es “fairer” als bei meinem ersten Job, denn manche Tresen waren einfach besser besucht als andere, die irgendwo im Abseits standen - und niemand würde dort arbeiten wollen, da das Trinkgeld sehr viel geringer ausfällt. Das Trinkgeld wurde außerdem jeweils am gleichen Abend noch aufgeteilt, und wer nicht mehr anwesend war, weil seine Schicht früher endete, konnte es am nächsten Tag abholen.

    Was mich interessiert: Könnte ich theoretisch eine Art Glas oder Trinkgeldkasten aufstellen, der nur für mich ist, und mein durch meinen persönlichen Einsatz verdientes Trinkgeld direkt mit nach Hause nehmen?

  43. Simone sagt:

    Hallo Gastromartini,

    problematik:
    Bei uns im Lokal wird nach mündlicher Absprache, also im Arbeitsvertrag steht davon nichts, das Trinkgeld folgendermaßen aufgeteilt:
    60% Service und 40% für die Küche. Mein Chef ist der Küchenchef plus einen Jungkoch.
    An einem Sonntag Mittag haben wir im Service 100€ Trinkgeld.
    Wir bekommen die 60% also 60€ die wir zu dritt aufteilen müssen, jeder dann 20€ Die Küche 40% also 40€.
    Unser Chef behält jedoch die 40% für die Küche immer ein und gibt dem Jungkoch sporatisch ab und zu mal ein paar Euro. Er teilt es nie sofort auf, sondern behält es immer für sich.
    Desweiteren haben wir auch Aushilfsköche, die oft garnichts bekommen.
    Die Theke meistert immer der Papa und die Spühle die Mama vom Chef.
    Mittags arbeite ich immer unter der Woche, da ist nicht so viel Geschäft.
    Muss aber selbst noch bei 10E Trinkgeld 40% abgeben.
    Das lege ich dann immer hinten in den Geldbeutel rein, wo sein privates Geld drinnen ist.
    Er hat ja dann gar keinen Überblick mehr was eigentlich Trinkgeld in der Küche zum verteilen ist.
    Ausserdem macht er die Abrechnung wenn viel los ist immer selber.
    Wir haben nur einen Geldbeutel, und sind meistens Personell unterbesetzt, das man niemals die Möglichkeit hat das Trinkgeld mal aufzuschreiben.
    Ich denke mein Chef behält sich einen großen Teil von diesem Geld.
    Wie kann man da was ändern?
    Ist das überhaupt rechtens?
    Ich meine wenns gleich verteilt wird, wäre das ok, aber dann müsste ja der Jungkoch 40E bekommen und wir jeder nur 20E und wäre ja auch wieder nicht ok.
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, oder einen guten Rat geben.
    Danke

  44. Ich bitte um Verständnis, wenn ich nicht mehr jede neue Konstellation neu besprechen kann. Fast alle möglichen Antworten wurden bereits schon einmal gegeben, nur unter jeweils anderen Vorzeichen. Ich werde einzelne Fragen auch weiterhin veröffentlichen, damit auch andere Leser die Bandbreite erfassen können. Für die meisten Einzelfragen muss ich aber mittlerweile auf die bereits zu ähnlichen Anfragen gegebenen Hinweise verweisen. Wer die aufmerksam durchliest, wird die Antwort dort auch finden.

    Außerdem nochmals: Ich bin kein Anwalt, kann und darf keine Rechtsberatung geben. Das Thema ist und bleibt (bisher) eine juristische Grauzone, deren Rahmen ich ausführlich dargestellt habe. Auch der Spannungsbogen zwischen Recht haben und Recht bekommen einerseits, Job haben und behalten wollen trotz Ungerechtigkeit oder nicht andererseits bleibt immer bestehen. Diese Abwägung kann ich keinem abnehmen.

  45. Steffi sagt:

    Ich habe auch eine Frage. Ich arbeite in einem Restaurant, wir sind 7 Mädels im Service. Bisher bekamen wie je nach Betriebszugehörigkeit 7-8€ Stundenlohn. Tippabgabe beträgt 2% vom Umsatz und das soll an die Küche gehen. Diese Regelung ist doch legal oder? Durch den Mindestlohn von 8,50€ soll sich die Tippabgabe auf 3% erhöhen. Wir sind alle auf Aushilfbasis (Minijob) angemeldet. Darf unsere Chefin diese Erhöhung durchsetzen? Es gibt keine schriftlich festgehaltenen Arbeitsverträge.
    Wenn die Küche das Geld bekommt, ist es doch ok oder? Kann sie Probleme bekommen, wenn jemand dagegen gerichtlich vorgeht?

  46. Soweit alle Mitarbeiter diese Regelung akzeptieren, stellt sich die Frage nach “legal” nicht. Wie schon öfters erwähnt, bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher auch keine Rechtsauskünfte geben. Ich würde die Sachlage aber so interpretieren:

    Offensichtlich ist die bisherige Praxis der Trinkgeldverteilung betriebliche Übung und allgemein akzeptiert. Ich würde sie daher als Bestandteil der Arbeitsverträge ansehen. Ändern soll sich ja nicht die betriebliche Übung, sondern deren finanzielle Eckwerte, die sich ja offenbar auch in einer allgemeinen Lohnerhöhung wiederspiegeln (!?) sollen. Es entsteht also kein finanzieller Nachteil, sondern lediglich eine an neue Gegebenheiten angepasste Umverteilung.

    Meines Wissens kennt das Arbeitsrecht für solche Fälle das Instrument der Änderungskündigung. Das Arbeitsverhältnis wird unter neu festgelegten Bedingungen fortgeführt. In eurem Fall wäre das ein günstiger Zeitpunkt, die ohnehin vorgeschriebene Schriftform von Arbeitsverträgen nachzubessern und nach gegenseitig unterschriebener Änderungskündigung wäre das Verfahren jedenfalls “legal”.

    Gerichtsfest ist hier gar nichts. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem aus funktionierender betrieblicher Übung heraus gegen eine solche Regelung geklagt worden wäre.

  47. bwm sagt:

    Hi
    ich hab mal ne aktuelle Frage, die meines Wissens bisher nicht beantwortet wurde.
    Ich arbeite in einer Pizzeria, in der es bisher für Fahrer 6€ Lohn gab, das Trinkgeld konnte man vollständig einbehalten. Das liegt im Schnitt bei ca. 3€/Stunde, wenn man die “gute” Schicht (17-22 Uhr) hat. An einzelnen besonders schlechten Abenden oder bei der weniger guten Schicht (12-22 Uhr) lag der Trinkgeldschnitt deutlich darunter.

    Durch den Mindestlohn jetzt muss es ja 8,50€ Lohn geben. Der Arbeitgeber hat das jetzt so gemacht (es gibt auch eine neue Mitarbeitervereinbarung, die man unterschreiben muss), dass man als Fahrer 2€ pro Stunde vom Trinkgeld abgeben muss. 1. ist mir die Umverteilung auf die Festangestellten nicht so ganz klar (meines Wissens verschwindet das Geld im Betriebsvermögen) aber da ich da nichts sicher weiß geht’s mir auch nicht darum. Ich finde jedoch die festgesetzten 2€ pro Stunde etwas fragwürdig. Das durchschnittliche Trinkgeld liegt zwar meist höher (s. oben), aber eben nicht immer. Eine Ausnahmeregelung bei geringerem Trinkgeld ist weder mündlich noch schriftlich kommuniziert worden.
    Effektiv ist das in meinen Augen eine Verringerung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes um 2€ auf 6,50€. Die meisten Fahrer halten den Mund, weil es effektiv eben immernoch eine Erhöhung um 50 Cent zu früher gibt.
    Mir persönlich geht es dabei gar nicht um das Geld an sich, ich finde, dass die effektiven ca. 9€ die Stunde viel Geld für gemächliches Auto fahren auf dem Dorf sind. Ich möchte wissen, ob mein Arbeitgeber sich damit angreifbar macht und ihn falls ja rechtzeitig darauf hinweisen. Bevor irgendjemand kommt, der das weniger entspannt sieht, als ich.

  48. Auf die Details der Anfrage mag ich erstmal nicht weiter eingehen. Nur so viel: Natürlich kann niemand gezwungen werden, eine solche neuerliche Vereinbarung und damit Änderung des Arbeitsverhältnisses zu unterschreiben. Das betrifft aber bestehende Verhältnisse, nicht neue (soviel zum letzten Satz).

    Generell aber:

    Es war zu erwarten, dass verschiedene Arbeitgeber versuchen, angesichts des neu eingeführten Mindestlohns an der Trinkgeldschraube zu drehen. Bereits bisher waren ja die Stundenlöhne in der Gastronomie und vergleichbaren Branchen mit dem Argument so niedrig, man beziehe ja “Nebeneinkünfte”. Trinkgelder sind freiwillige Geschenke und niemals Bestandteil des zu vergütenden Lohns. Eine derart (auch im zeitlichen Zusammenhang) offensichtliche “Zwangsrückvergütung” wird nach meiner persönlichen Ansicht vor keinem Arbeitsgericht Bestand haben.

    Das betrifft aber zunächst nur bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Für neue gilt aber auch die Mindestanforderung, dass die Verteilung dieser Umlage offengelegt werden muss bzw. auch der Gebende Anteil an dieser Verteilung haben muss. Ein Verschwinden im Betriebsvermögen dürfte einerseits den Tatbestand der Unterschlagung rechtfertigen, andererseits aber auch mindestens eine Steuerhinterziehung bedeuten.

  49. Da wir im ZOIGL-Gastro ja max. 7.-€ für Speisen, 1.90-€ für Zoiglbier offerieren, der Umsatz pro Gast selten über 10.-€ beträgt, keine Registrierkasse vorhanden ist, zahle ich dem Personal 5% des Umsatzes als Trinkgeld aus, das anteilig der geleisteten Stunden unter dem Personal aufzuteilen ist. Das ist fair ..:D

  50. keinschnee sagt:

    Hallo gastromartini,

    ich habe eine Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort im Internet finden konnte.
    Es geht um die Verwaltung des Trinkgeldes.

    Mich nervt, das im Betrieb meiner Frau das Trinkgeld durch eine vom Chef bestimmte Mitarbeiterin der Rezeption (heisser Draht zum Chef, die nun auch das Sagen hat) unnachvollziehbar “verwaltet” wird. Dabei wird Geld, das Gäste in ein Gefäß an der Rezeption einwerfen, Trinkgeld das nach Abreise der Gäste auf den Zimmern gelassen wird (wird an der Rezeption von den Zimmermädchen abgeliefert), und Trinkgeld das die Kellner im Restaurant einnehmen durch die Rezeptionsangestellte zentral verwaltet. Dabei wird aber kein Kassenbuch oder ähnlich verwendet. Somit ist in keinster Weise nachvollziehbar, wieviel Geld wirklich in der Kasse ist.

    Stutzig machte mich der Umstand, das nach Kündigung der Geschäftsführerin im letzten Jahr (die bis dahin das Trinkgeld verwaltete und am Saisonende an ALLE Mitarbeiter zu gleichen Teilen auszahlte) und die jetzige “Verwaltung des Trinkgeldes” durch die Mitarbeiterin der Rezeption, zu einem massiven Einbruch der ausgezahlten Beträge, und zugleich zu einer ungleichmässigen Verteilung unter den Mitarbeitern führte. Bei in den Vorjahren ausgezahlten ca. 1000 EUR an JEDEN Mitarbeiter, gab es nun nur noch ca. 590 EUR im Jahr. Ein grober Überschlag führte zu einer Differenz der gesamten ausgezahlten Summe von insgesamt ca. 5700 EUR gegenüber den Vorjahren. Dazu kommt, das gewisse Mitarbeiter (z.B. Hausmeister) nun überhaupt kein Trinkgeld mehr erhalten haben! Es gibt kein Kassenbuch über eingezahlte Beträge, und es ist auch nicht bekannt wieviel und wo das gesamte Geld eigentlich gelagert (Privat-Konto?) wird. Im Betriebs-Tresor dürfen ja nur max. 350 EUR gelagert werden.

    Für mich ergibt sich nun der Verdacht, das die das Geld nun verwaltende Mitarbeiterin so einiges für sich selbst “abzweigt”.

    Meine Frage ist nun: Wie kann man erreichen, ohne Nachteile für sich selbst / oder sogar den Job zu verlieren, das es ein Kassenbuch für das Trinkgeld gibt, und das Geld nicht in einem privaten Haushalt oder auf irgend einem privaten Konto “gelagert” wird? (z.B. bei Entlassung/Todesfall “oder oder” wäre das Geld ja praktisch verloren da es keinen Nachweis/Kassenbuch dafür gibt und der Zugriffsberechtigte ja nicht mehr da ist! Es ist ja schwierig, da diese Mitarbeiterin ein enge Vertraute des Chefs ist usw. keiner der Angestellten traut sich da was zu sagen … Ein Teufelskreis.

    Dazu kommt, das im diesjährigen neuen Saisonarbeitsvertrag, den jeder Mitarbeiter unterschrieben hat drin steht, dass das Trinkgeld für gemeinsame Aktivitäten/Festlichkeiten ausgegeben werden soll.

    Das sieht dann wohl wieder so aus, das alle Mitarbeiter mit dem Bus zu einem anderen Hotel des Chefs gefahren werden, und dort bewirtet werden usw. Somit kommt dem chef ja sogar das Trinkgeld zu gute, weil es ja in einem seiner Hotels ausgegeben wird.
    Meiner Meinung nach ein Unding !

  51.  
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