Angesichts der speziellen Aushangpflichten werden die allgemeinen in der Gastronomie gerne übersehen

Aushangpflichtige Gesetze existieren in jedem Berufsbereich und sollten grundsätzlich beachtet werden. In der Gastronomie gibt es darüber hinaus jedoch einige gesonderte Bestimmungen.
Gerade beim Thema Jugendschutz sind die gesetzlichen Vorgaben genau
einzuhalten, andernfalls können hohe Bußgelder drohen.

Die Gesetze im Überblick

In der heutigen Zeit kann es für einen Arbeitgeber durchaus schon einmal unübersichtlich werden, wenn er alle Gesetze im Auge behalten möchte, die eigentlich im Betrieb vorhanden sein müssen. Besonders aufwendig ist diese Aufgabe für Gastronomen. Hier treten einige zusätzliche Bestimmungen in Kraft, welche sich man in jedem Falle beachten sollte.

Das Auslegen einiger Gesetze ist dabei abhängig von einer bestimmten
Voraussetzung. Das Mutterschutzgesetz muss beispielsweise erst dann ausgelegt werden, wenn mindestens drei Frauen beschäftigt werden. Ähnliche Bestimmungen gelten für die Bestimmungen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes, das notwendig ist, sobald mehr als fünf Personen angestellt sind. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen auslege- und aushangpflichtigen Gesetzen.
Auslegepflichtige Gesetze können beispielsweise an der Theke oder dem Tresen aufbewahrt werden und müssen nicht im Schaukasten mit Gesetzen wie dem Jugendschutzgesetz angebracht werden. Grundsätzlich sollten folgende Gesetze in jedem gastronomischen Betrieb vorhanden sein:

  • Ladenöffnungsgesetz
  • Preisangabenverordnung
  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Allgemeines´Gleichbehandlungsgesetz
  • Betriebsverordnungen
  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Spieleverordnungen (falls Glücksspielautomaten vorhanden sind)

Das Thema Jugendschutz

Der Jugendschutz nimmt in Deutschland immer mehr an Bedeutung zu und Verstöße gegen diesen werden zunehmend stärker geahndet. Aus diesem Grund sollten gerade Gastronomen genau auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes achten.
Die beiden größten Stolpersteine stellen dabei sicherlich die Themen Alkohol und Aufenthalt da. Grundsätzlich dürfen in einem gastronomischen Betrieb keine hochprozentigen Getränke an Jugendliche und Kinder unter 18 Jahre verkauft werden. Das Gleiche gilt mittlerweile auch für Tabakprodukte, worauf es ebenfalls zu achten gilt. Der Verkauf von Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren ist dagegen zulässig. In Begleitung ihrer Eltern kann diese Grenze sogar bis zum Alter von 14 herabgesetzt werden. Voraussetzung ist dabei aber, dass die Eltern eindeutig ihre Erlaubnis gegeben haben. Gerade bei größeren Feiern sollte man sich hier ganz genau vergewissern
und im Zweifel noch einmal nachfragen.

Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes und sollte von Gastronomiebetreibern genau eingehalten werden. Kinder unter 16 Jahre dürfen sich ohne Begleitung im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken bis 23 Uhr in einem Lokal aufhalten. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren wird die Grenze um eine Stunde angehoben, sodass der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet ist.

Das Gleichbehandlungsgesetz und die Preisangabenverordnung

Eines der Gesetze, dass in jedem größeren Betrieb und damit auch im gastronomischen Gewerbe ausgelegt werden muss, ist das Gleichbehandlungsgesetz. Hier geht es darum, dass alle Mitarbeiter sich sicher sein können, dass eine Gleichbehandlung erfolgt und niemand benachteiligt oder diskriminiert wird. Im Gleichbehandlungsgesetz ist festgeschrieben, dass niemand aufgrund seiner Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuellen Orientierung oder Religion benachteiligt werden darf.

Eher spezifisch auf das Gastronomiegewerbe zielt dagegen die Preisangabenverordnung ab. Diese soll sicherstellen, dass der Kunde eine transparente Preisgestaltung bekommt und sich nicht auf versteckte Kosten einstellen muss. Zu den Bestimmungen der Preisangabenverordnung gehören unter anderem:

  • Alle Preise beinhalten alle Leistungen und die Mehrwertsteuer, es gibt keine versteckten Kosten
  • die Auflistung der Getränke erfolgt mit Mengenangaben
  • Es müssen alle angebotenen Speisen und Getränke aufgelistet werden
  • Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss günstiger sein als das billigste alkoholische Getränk
  • Pfandkosten müssen separat ausgeschrieben sein

Gesetze eindeutig anbringen, um Bußgelder zu vermeiden

Das Anbringen und Auslegen der verschiedenen Gesetze ist eindeutig vorgeschrieben, weshalb man sich als Gastronomiebetreiber unbedingt an die Bestimmungen halten sollte. Erfolgt ein Verstoß gegen die Vorschriften, drohen oftmals hohe Bußgelder. Diese beginnen bei rund 250 Euro, können bei starken Verstößen jedoch auf bis zu 50.000 Euro anwachsen. Daher sollte man sich genau mit dem Thema beschäftigen und alle notwendigen Gesetze aushängen. Der einfachste Weg, um die Bestimmungen zu erfüllen, ist das Anbringen eines Schaukastens. Idealerweise in der Nähe des Einganges platziert, kann so jeder die relevanten Gesetzestexte lesen. Durch die Verschließbarkeit lässt sich zudem verhindern, dass die jeweiligen Bestimmungen entfernt werden. Gerade Jugendliche können so beispielsweise versuchen, die Vorschriften zu umgehen. Ein Schaukasten bietet hierfür den notwendigen Schutz und verhindert teure Bußgelder.

Geeignete Quellen für weitere Informationen:

Diese Aufzählungen wurden nach bestem Wissen erstellt und sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch aktuell. Sie können aber ggf. keine Rechtsberatung ersetzen. Ein eigenes Bild können Sie sich durch folgende Quellen erschließen:

Webseite des Bundesminsteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Jugendschutz

Gesetzbuch „Aushangpflichtige Gesetze“ der Haufe Group

Zutreffende Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastronomie (BGN)

Informationsübersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Tags: , ,
One Response to “Teure Bußgelder vermeiden: Die aushangpflichtigen Gesetze in der Gastronomie”
  1. [...] beantworten können und sie notfalls durch genaue Rückfrage klären. Die dargestellten Rechtsgrundlagen sind nämlich nicht nur lästiger Papierkram, sondern auch Teil einer Fürsorge- und [...]

  2.  
Leave a Reply